Der Rechtshilfeführer dient den schweizerischen Behörden und Gerichten in den Gebieten der Beweiserhebung und der amtlichen Zustellung von Dokumenten als praktisches Hilfsmittel für ihre Ersuchen an die ausländischen Justizbehörden.

Für die Stellung von Anträgen betreffend andere Ersuchen an das Ausland, namentlich Ersuchen um Fahndung und Auslieferung, um stellvertretende Strafverfolgung (Strafanzeigen, Strafübernahmebegehren) sowie Ersuchen um stellvertretende Strafvollstreckung ist dieser grundsätzlich nicht anwendbar (siehe diesbezügliche Merkblätter und Muster auf der Homepage unter den jeweiligen Stichworten).

Länderindex

Diese Rubrik enthält die einzelnen Länderseiten, welche für jedes Land die zu beachtenden Formalitäten auflistet. Auf der Seite "Hilfe" finden Sie grundsätzliche und ergänzende Erklärungen zu diversen nützlichen Themen, welche auch von den einzelnen Länderseiten direkt aufgerufen werden können. Die Seite "Chronologie" listet die zuletzt geänderten Länderseiten auf.

Für jedes Land sind in Tabellenform die wichtigsten Informationen über die nötigen Formalitäten abrufbar. Dies entbindet jedoch nicht von einer Konsultation der anwendbaren staatsvertraglichen Grundlagen, auf die über den SR-Link direkt zugegriffen werden kann.

https://www.rhf.admin.ch/content/rhf/de/home/rechtshilfefuehrer.html