Strafrecht
Zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen gehören die Auslieferung, die akzessorische (kleine) Rechtshilfe, die stellvertretende Strafverfolgung und die Vollstreckung ausländischer Strafentscheide.

Zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen gehören die Auslieferung, die akzessorische (kleine) Rechtshilfe, die stellvertretende Strafverfolgung und die Vollstreckung ausländischer Strafentscheide.