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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement | Bundesamt für Justiz
Internationale Rechtshilfe
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Behörden

Ansprechstellen im Bundesamt für Justiz (BJ)

Der Fachbereich Internationales Privatrecht betreut die zivile Rechtshilfe fachlich. Er bearbeiet die Gesuche um Bewilligung gemäss Art. 17 HBewUe70 (vgl. auch Art. 271 StGB). Er ist ebenfalls zuständig für gesetzgeberische Aufgaben im Bereich der zivilen Rechtshilfe.

Bundesamt für Justiz
Fachbereich Internationales Privatrecht
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 31 322 41 22, F +41 31 322 78 64
E-Mail
Der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe leitet die zivilen Rechtshilfe- und Zustellungsersuchen weiter.
Bundesamt für Justiz
Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 31 322 11 20, F +41 31 322 53 80
E-Mail

Kantonale Zentralbehörden
Die Schweiz hat mit dem Inkrafttreten der beiden Haager Übereinkommen (HZUe65 und HBewUe70) 26 kantonale Zentralbehörden bezeichnet. Diesen kantonalen Zentralbehörden werden auch die Ersuchen weitergeleitet, die von Nicht-Vertragsstaaten dieser beiden Übereinkommen gestellt werden.
Übrige schweizerische Behörden
Verzeichnis der schweizerischen Behörden, denen der direkte Verkehr in Rechtshilfesachen mit ausländischen Amtsstellen in Anwendung nachfolgend aufgeführter Verträge gestattet ist.