Internationale Rechtshilfe
Mit der internationalen Rechtshilfe unterstützen die Behörden oder Gerichte eines ersuchten Staates die Rechtspflege eines ersuchenden Staates. Sie nehmen auf ihrem Gebiet Prozess- oder andere Amtshandlungen vor (z. B. Zustellungen und Beweiserhebungen) und übermitteln das Ergebnis den Behörden oder Gerichten des ersuchenden Staates, damit diese es in einem bestimmten Verfahren verwenden können.
Diese Seite enthält praktische Informationen zur internationalen Rechtshilfe zwischen der Schweiz und dem Ausland und richtet sich sowohl an Behörden als auch an Privatpersonen, welche im Bereich der internationalen Rechtshilfe tätig oder betroffen sind.
Der Auftritt ist in drei Teile gegliedert: Strafrecht, Zivilrecht und Rechtshilfeführer.
Strafrecht
Der Teil "Strafrecht" enthält Checklisten und Wegleitungen verschiedener Gebiete der internationalen Strafrechtshilfe, gibt Einblick in die anwendbaren rechtlichen Grundlagen und bezeichnet die zuständigen kantonalen und eidgenössischen Behörden.
Zivilrecht
Der Teil "Zivilrecht" enthält Wegleitungen und Merkblätter zur internationalen Zivilrechtshilfe, gibt Einblick in die anwendbaren rechtlichen Grundlagen und bezeichnet die zuständigen kantonalen und eidgenössischen Behörden.
Verwaltungsrecht
Der Teil "Verwaltungsrecht" enthält Informationen zur internationalen Verwaltungsrechtshilfe, gibt Einblick in die anwendbaren rechtlichen Grundlagen und bezeichnet die zuständigen Behörden.
Rechtshilfeführer
Der Rechtshilfeführer enthält die Muster von Ersuchen und Formularen ebenso wie einen Index mit dem Zugang zu den länderspezifisch zu beachtenden Formalitäten.
Das Bundesamt für Justiz bietet keine allgemeine Rechtsberatung für Privatpersonen an. Wir weisen Sie besonders daraufhin, dass unter dem Begriff "(Internationale) Rechtshilfe" keine solche Dienstleistung zu verstehen ist.
Fragen von Privatpersonen zur Auslegung von schweizerischem oder ausländischem Recht oder zur Durchsetzung von möglichen Rechtsansprüchen im In- oder Ausland werden deshalb nicht beantwortet. Ausgenommen sind Fragen im Zusammenhang mit Zustellungen oder Beweiserhebungsmassnahmen durch ausländische Behörden.
Für alle anderen Fragen wenden Sie sich bitte an die unentgeltlichen Rechtsauskunftsstellen Ihrer Wohngemeinde oder an einen Anwaltsverband.