Mehr Rechtssicherheit im grenzüberschreitenden Handel; Bundesrat Christoph Blocher unterzeichnet das revidierte Lugano-Übereinkommen

Bern, 30.10.2007 - Mit der Ausweitung des Geltungsbereichs des revidierten Lugano-Übereinkommens auf die neuen EU-Staaten wird die Rechtssicherheit im grenzüberschreitenden Handel in Europa weiter erhöht. Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), hat am Dienstag in Lugano das revidierte Übereinkommen für die Schweiz unterzeichnet.

Das Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen verstärkt die rechtliche und wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa. Das 1988 in Lugano unterzeichnete und für die Schweiz 1992 in Kraft getretene Übereinkommen legt die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Vertragsstaaten fest. Es gewährleistet, dass die in einem Vertragsstaat vom zuständigen Gericht gefällten Entscheide in den übrigen Vertragsstaaten in einem raschen und einfachen Verfahren anerkannt und vollstreckt werden können.

Offenes Übereinkommen

Dem Lugano-Übereinkommen gehören heute 19 Staaten an, darunter die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen und Island. Durch die Revision werden die Grundsätze des Übereinkommens künftig auch im grenzüberschreitenden Handel mit den neuen EU-Staaten gelten. Das revidierte Lugano-Übereinkommen ist zudem als "offenes" Übereinkommen konzipiert, dem nicht nur weitere Nicht-EU-Staaten, sondern auch aussereuropäische Staaten beitreten können. Neben der Ausweitung des Geltungsbereichs bringt die Revision eine Reihe inhaltlicher Neuerungen, namentlich im Bereich der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, um die entsprechenden Verfahren zu beschleunigen.

Das revidierte Lugano-Übereinkommen wurde neben Bundesrat Blocher vom portugiesischen Justizminister Alberto Costa für die EG sowie von Vertretern Norwegens, Islands und Dänemarks unterzeichnet. Das revidierte Übereinkommen muss nun von den Vertragsparteien ratifiziert werden. Der Bundesrat wird dem Parlament eine Botschaft zur Genehmigung und zur erforderlichen Anpassung im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) unterbreiten.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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