Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Gesetzesentwurf bis Ende 2022

Bern, 29.06.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Ergebnisse der Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die Kommunikationsplattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2022 eine Botschaft zu Handen des Parlaments auszuarbeiten.

Mit dem Projekt Justitia 4.0 wollen die Eidgenössischen Gerichte und die kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden den digitalen Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorantreiben. Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere, zentrale Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Für professionelle Anwenderinnen und Anwender, beispielsweise die Anwaltschaft, Gerichte oder Behörden, soll der elektronische Rechtsverkehr zudem obligatorisch werden. Um die dafür notwendigen und von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) beantragten rechtlichen Grundlagen zu schaffen, hat der Bundesrat im Herbst 2020 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt.

Der Bundesrat hatte im Vorentwurf vorgeschlagen, dass die neue digitale Kommunikationsplattform von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden soll. Dies wurde von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden grundsätzlich begrüsst. Aufgrund verschiedener Rückmeldungen will der Bundesrat nach Rücksprache mit dem Bundesgericht und der KKJPD nun jedoch einen Vorbehalt einführen: Kann oder will sich ein Kanton nicht an der neuen Plattform beteiligen, soll dieser die Möglichkeit haben, eine eigene kantonale Plattform aufzubauen und zu betreiben. Der Bund wird für diesen Fall technische Minimalstandards festlegen, damit die Interoperabilität zwischen allen Plattformen gewährleistet werden kann. Damit entfällt auch die im Entwurf vorgesehene subsidiäre Zuständigkeit des Bundes, die in der Vernehmlassung kritisiert worden ist.

Weiter sollen den Kantonen und der Anwaltschaft Übergangsfristen eingeräumt werden, um sich auf die neue Kommunikationsform einzustellen und ihre Infrastruktur entsprechend einzurichten. Ebenfalls aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung soll das Schlichtungsverfahren im Zivilprozess von der Verpflichtung zur digitalen Kommunikation ausgenommen werden. Dies aufgrund der Tatsache, dass die Parteien im Schlichtungsverfahren teilweise ohne Anwältin oder ohne Anwalt auftreten.

Der Bundesrat hat das EJPD an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 beauftragt, unter Berücksichtigung dieser Überlegungen bis Ende 2022 eine Botschaft zu Handen des Parlaments auszuarbeiten.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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