Heute gelten in der Schweiz 29 Strafprozessordnungen, was zu Ungleichbehandlungen führt und die Verbrechensbekämpfung behindern kann. Mit der am 12. März 2000 angenommenen Justizreform haben Volk und Stände die Verfassungsgrundlage geschaffen, um das Strafprozessrecht für die ganze Schweiz einheitlich regeln und diese Mängel beheben zu können. Mitte Jahr wird der Bundesrat den von Prof. Niklaus Schmid erstellten Vorentwurf für eine schweizerische Strafprozessordnung sowie einen von Jugendgerichtspräsident Jean Zermatten erarbeiteten Vorentwurf für ein Jugendstrafverfahrensrecht in die Vernehmlassung schicken. Die beiden Gesetzesentwürfe und Begleitberichte werden zurzeit redaktionell bereinigt und übersetzt. Um die Fachkreise, insbesondere die Strafverfolgungsbehörden, Kantonsregierungen und Rechtsfakultäten, noch vor der Eröffnung der Vernehmlassung näher über diese Reform zu orientieren, hat das BJ eine Informationsschrift veröffentlicht. Darin beantworten die Autoren der beiden Vorentwürfe sowie weitere Experten und Praktiker die drängendsten Fragen.
Dokumente
-
"Aus 29 mach 1 ... unterwegs" (PDF, 142 kB, 21.06.2010)
Informationen des BJ über die Grundzüge der Reform
Letzte Änderung 16.03.2001
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Informationsdienst
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 48 48