Am 27. Mai 2015 wurden in Zürich auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) sieben Fussballfunktionäre festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt. Sie werden gemäss US-Verhaftsersuchen verdächtigt, Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen zu haben.
Gegen den Auslieferungshaftbefehl des Bundesamtes für Justiz hat einer der sieben Inhaftierten beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Beschwerde erhoben. Das Bundesstrafgericht wird entscheiden, ob er für die Dauer des Auslieferungsverfahrens in Haft bleiben muss. Den Entscheid des Bundesstrafgerichts kann sowohl die inhaftierte Person als auch das Bundesamt für Justiz beim Bundesgericht in Lausanne anfechten.
Letzte Änderung 10.06.2015
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