Das am 28. Juni 2017 vom Bundesrat genehmigte Memorandum of Understanding (politische Absichtserklärung) soll die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Sri Lanka bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität verstärken. Es schafft keine neuen Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Es führt jedoch im Interesse erhöhter Wirksamkeit wichtige administrative und organisatorische Neuerungen ein. Namentlich können künftig Zentralbehörden beider Staaten (in der Schweiz: Bundesamt für Justiz) direkt miteinander verkehren und einander beim Redigieren von Rechtshilfeersuchen unterstützen. Ferner sind dem Anhang des Memorandums Modellersuchen beigefügt, die den formellen Anforderungen beider Staaten genügen.
Letzte Änderung 12.12.2017