Die unter Mediation des Bundes im Juradossier erarbeitete "Charta für Moutier" steht nun bereit und kann von allen unterzeichnet werden. Die Charta erinnert an die wesentlichen Grundsätze des politischen und staatsbürgerlichen Dialogs. Sie soll dazu beitragen, dass sich die Lage in Moutier vor und nach der Veröffentlichung des Entscheids des Regierungsstatthalteramts des Berner Juras über die Beschwerden gegen die Abstimmung vom 18. Juni 2017 über die Kantonszugehörigkeit von Moutier beruhigt – aber auch längerfristig bis zur endgültigen Klärung des rechtlichen Status der Gemeinde.
Nach der Verabschiedung durch die beiden Kantone wurde die Charta an den Gemeinderat von Moutier gerichtet. Dieser hat an seiner Sitzung vom 2. Oktober beschlossen, sich nicht als Ganzes zu verpflichten und es seinen Mitgliedern freizustellen, persönlich zu entscheiden, ob sie die Charta unterzeichnen oder nicht. Bundesrätin Sommaruga und die Regierungsräte der Kantone Bern und Jura zählen darauf, dass die Parteien, Gruppierungen und politischen Akteure die in der Charta genannten Grundsätze mittragen. Durch die Unterzeichnung der Charta können sie ausdrücklich ihre Absicht bekunden, in der Phase der Ungewissheit während der Behandlung der Beschwerden Ruhe zu bewahren und verantwortungsvoll zu handeln. Die "Charta für Moutier" lehnt sich an die Charta zum interjurassischen Dialog an, der von der Interjurassischen Versammlung im Hinblick auf die Abstimmungen der Jahre 2013 und 2017 in der Juraregion verabschiedet worden war.
Die Charta kann von allen Interessierten unterzeichnet werden, entweder per E-Mail an die Adresse charte@bj.admin.ch oder per Brief an das Bundesamt für Justiz, Juradossier, Bundesrain 20, 3003 Bern. Die Liste der Personen, welche die Charta unterzeichnet haben, wird auf der Website des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht und laufend aktualisiert.
Entscheid zu den Beschwerden
Das Ergebnis der Abstimmung vom 18. Juni 2017 über die Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier ist noch Gegenstand von sieben Beschwerden bei der Regierungsstatthalterin des Berner Juras. Ihr Entscheid sollte Ende Oktober bekannt werden. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in erster Instanz ist es möglich, dass der Entscheid an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern und an das Bundesgericht weitergezogen wird. Moutier und die beiden Kantone müssen deshalb kurz- bis mittelfristig einen Umgang mit der Ungewissheit finden, die mit diesem Umstand verbunden ist.
Letzte Änderung 05.10.2018
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