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Behörden

Zuständig für Zustellungen und Beweisaufnahmen sind die nachfolgend aufgeführten Stellen in der Bundesverwaltung und in den Kantonen. Für internationale Adoptionen, internationale Alimentensachen, internationale Kindesentführungen sowie den internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz siehe die entsprechenden Themenseiten:
Gesellschaft

Ansprechstellen im Bundesamt für Justiz (BJ)

Bundesamt für Justiz
Direktionsbereich Internationales Privatrecht
Bundesrain 20
CH-3003 Bern

Tel.: +41 58 463 88 64
Fax: +41 58 462 78 64
E-Mail: ipr@bj.admin.ch

Der Fachbereich Internationales Privatrecht ist zuständig für Bewilligungen gemäss Art. 17 HBewUe70 und Art. 271 StGB im Bereich des Zivilrechts.

Bundesamt für Justiz
Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe
Bundesrain 20
CH-3003 Bern

Tel.: +41 58 462 11 20
Fax: +41 58 462 53 80
E-Mail: irh@bj.admin.ch

Der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe ist zuständig für Rechtshilfe- und Zustellungsersuchen in Zivilsachen.

Kantonale Zentralbehörden

Verzeichnis der schweizerischen Behörden (Direktverkehr)

Verzeichnis der schweizerischen Behörden, denen der direkte Verkehr in Rechtshilfesachen mit ausländischen Amtsstellen in Anwendung nachfolgend aufgeführter Verträge gestattet ist.

Dokumentation