Behörden
Zuständig für Zustellungen und Beweisaufnahmen sind die nachfolgend aufgeführten Stellen in der Bundesverwaltung und in den Kantonen. Für internationale Adoptionen, internationale Alimentensachen, internationale Kindesentführungen sowie den internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz siehe die entsprechenden Themenseiten:
Gesellschaft
Ansprechstellen im Bundesamt für Justiz (BJ)
Bundesamt für Justiz
Direktionsbereich Internationales Privatrecht
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 463 88 64
Fax: +41 58 462 78 64
E-Mail: ipr@bj.admin.ch
Der Fachbereich Internationales Privatrecht ist zuständig für Bewilligungen gemäss Art. 17 HBewUe70 und Art. 271 StGB im Bereich des Zivilrechts.
Bundesamt für Justiz
Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 11 20
Fax: +41 58 462 53 80
E-Mail: irh@bj.admin.ch
Der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe ist zuständig für Rechtshilfe- und Zustellungsersuchen in Zivilsachen.
Kantonale Zentralbehörden
Verzeichnis der schweizerischen Behörden
Verzeichnis der schweizerischen Behörden, die Rechtshilfeersuchen in Zivilsachen an ausländische Behörden stellen können.
Dokumentation
- Fachbereich Internationales Privatrecht
(Bundesamt für Justiz) - Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe
(Bundesamt für Justiz) - Elorge - Orts- und Gerichtsdatenbank Schweiz