Strafverbüssung im Heimatstaat ohne Einverständnis der verurteilten Person - Bundesrat verabschiedet Botschaft betreffend das Zusatzprotokoll zum Überstellungsübereinkommen
Bern, 1.5.2002 - Verurteilte Personen sollen künftig unter gewissen Bedingungen auch ohne ihr Einverständnis ihre Strafe im Heimatstaat verbüssen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Überstellungsübereinkommen des Europarats verabschiedet.