"Ein PACS für die Schweiz?": Tagung zu neuen Rechtsformen für Paarbeziehungen

Die Formen des Zusammenlebens haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Zwar heiraten auch heute viele Paare, doch die Zahl jener, die anders leben wollen, steigt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Schweiz eine neue gesetzlich geregelte Form für Paarbeziehungen braucht. Im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga haben sich am Donnerstag an der Universität Bern Expertinnen und Experten aus Politik und Wissenschaft mit dieser Frage befasst.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga hält die Eröffnungsrede der Tagung "Ein PACS für die Schweiz?"
(Foto: EJPD)

Bundesrätin Sommaruga betonte, das Recht sollte die aktuellen, unterschiedlichen Lebensrealitäten spiegeln. Einiges sei an diesem Recht in den letzten Jahren schon geändert worden: Die gemeinsame elterliche Sorge sei zur Regel gemacht worden, die Stiefkindadoption für Homosexuelle geöffnet, vor kurzem habe der Bundesrat Vorschläge für ein zeitgemässes Erbrecht gemacht.

Ziel dieser liberalen Reformen, so Sommaruga, sei es, dass alle so leben könnten, wie sie es für richtig halten, ohne für ihre Lebensweise oder sexuelle Orientierung vom Gesetz benachteiligt zu werden. Der PACS, der Pacte civil de solidarité, liege auf dieser Linie. Er könnte nicht verheirateten Paaren, heute immerhin rund 20 Prozent aller Paare, einen rechtlichen Rahmen geben, der gewisse Fragen kläre wie etwa das Besuchsrecht im Spital. 

Der französische PACS: ein Modell für die Schweiz?

Die Tagung stand unter dem Titel "Ein PACS für die Schweiz?". Dieser PACS wurde in Frankreich bereits 1999 eingeführt, er wird dort inzwischen von vielen Paaren gewählt. Es handelt sich dabei um einen zivilrechtlichen Vertrag, der zwei erwachsenen Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts die rechtliche Organisation ihres Zusammenlebens ermöglicht. Er betrifft ausschliesslich den Status des Paares und begründet keine familiären Bindungen.  

Auch Luxemburg kennt ein solches Institut, und auch in der Schweiz ist der PACS nicht unbekannt: In den Kantonen Genf und Neuchâtel steht der kantonale PACS sowohl den verschiedengeschlechtlichen als auch den gleichgeschlechtlichen Paaren zur Verfügung. Seine Auswirkungen sind aber auf das kantonale Recht beschränkt (z.B. in den Verfahren mit der kantonalen Verwaltung, oder bei den kantonalen Steuern). Auf den Zivilstand und die Erbfolge, die durch das Bundesrecht geregelt werden, hat der kantonale PACS dagegen keine Auswirkungen.

Postulate aus dem Parlament

Der Bundesrat hatte in seinem Bericht "Modernisierung des Familienrechts" vom 25. März 2015 festgehalten, dass das Familienrecht an die heute vielfältig gelebten Formen des Familienlebens angepasst werden soll. Als Beispiel stellte er den PACS zur Diskussion, der jenen Paaren entgegenkommen könnte, deren Bedürfnisse bei einer faktischen Lebensgemeinschaft zu kurz kommen.

Kurz darauf wurde der Bundesrat vom Parlament mittels zweier Postulate (15.3431 und 15.4082) beauftragt, die Frage der rechtlichen Regelung einer solchen Beziehungsform und deren mögliche Ausgestaltung konkret zu prüfen. Um diesem Auftrag nachzukommen, hat das Bundesamt für Justiz (BJ) in Zusammenarbeit mit dem zivilistischen Seminar der Universität Bern die Fachtagung organisiert.

Die Schlussfolgerungen, die sich aus den Diskussionen der Fachtagung ergeben haben, werden in den Bericht des Bundesrats zu den entsprechenden Postulaten einfliessen. Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich Mitte 2018 verabschieden. 

Dokumentation

Letzte Änderung 22.06.2017

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