Der Gesetzesentwurf sieht namentlich vor, die langen und meist über mehrere Instanzen geführten Verfahren zu kürzen und zu straffen: Gesuche um Rückgabe entführter Kinder sollen künftig in jedem Kanton nur noch durch die oberen Gerichte als einzige Instanz beurteilt werden. Der Gerichtsentscheid kann jedoch beim Bundesgericht angefochten werden.
Die Vorlage will ferner die kindesgerechte Anwendung des Haager Kindesentführungsüberkommens gewährleisten, indem das Kind bzw. sein Beistand vermehrt in das Verfahren einbezogen wird. Zudem werden die Vermittlungsbemühungen und Mediation gefördert: Dem gerichtlichen Erkenntnisverfahren muss die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zwischen den zerstrittenen Elternteilen vorangehen.
Schliesslich wird der Rückführungsentscheid auch die Vollstreckungsmodalitäten regeln und in der ganzen Schweiz anwendbar sein. Damit kann die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen künftig nicht mehr durch einen Kantonswechsel des entführenden Elternteils verzögert werden.
Ratifikation von zwei Übereinkommen
Die Vorlage sieht zudem die Ratifikation und Umsetzung der Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen vor, die gemeinsame Regeln im Bereich des internationalen Kindes- und Erwachsenenschutzes festlegen. Diese staatsvertraglichen Regelungen schaffen mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und verbessern dadurch den Schutz hilfsbedürftiger Menschen jeglichen Alters und jeglicher Nationalität. Die beiden Übereinkommen erleichtern zudem durch die Einrichtung von Zentralen Behörden in den Vertragsstaaten die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Gerichten.
Dokumente
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Botschaft
(BBl 2007 2595)
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Entwurf
(BBl 2007 2635)
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Übereinkommen Erwachsenenschutz
(BBl 2007 2643)
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Übereinkommen Kinderschutz
(BBl 2007 2661)
Letzte Änderung 28.02.2007
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