Ausgangslage
Am 24. September 2006 wurden das neue Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie das Asylgesetztes (AsylG) in einer Volksabstimmung angenommen. Das neue Ausländergesetz gilt weitgehend nur für Personen aus Drittstaaten, da das Freizügigkeitsabkommen den Personenverkehr mit den EU- und EFTA-Staaten umfassend regelt.
Der Bundesrat hat am 8. November 2006 eine teilweise Inkraftsetzung des revidierten Asylgesetzes auf den 1. Januar 2007 beschlossen. Es handelt sich insbesondere um die geänderten Zwangsmassnahmen, dass auf Gesuche von Personen ohne gültige Reise- und Identitätspapiere nicht eingetreten wird und die neue Regelung der Härtefälle.
Die übrigen Bestimmungen des Asylgesetzes sowie das neue Ausländergesetz sollen am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die dafür notwendigen Verordnungen wurden in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) ausgearbeitet. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung eröffnet. Kantone, Parteien und interessierte Kreise haben bis am 30. Juni 2007 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Integration verbessern und Missbräuche bekämpfen
Die im neuen Ausländergesetz und im revidierten Asylgesetz sowie den dazugehörenden Verordnungen vorgesehenen Bestimmungen verfolgen im Wesentlichen vier Stossrichtungen:
- Bessere Integration derjenigen Personen, die in der Schweiz bleiben
- Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerbereich
- Senkung der Attraktivität der Schweiz für Personen ohne Asylgrund und konsequenter Vollzug von Wegweisungen
- Neugestaltung der finanziellen Abgeltung an die Kantone
Bessere Integration
- Die Integration von ausländischen Personen wird durch die umfassende Integrationsverordnung geregelt, welche detaillierte Bestimmungen über die Rechte und Pflichten von Ausländerinnen und Ausländern enthält, namentlich auch über die Integrationsvereinbarung. Für sozialhilfeabhängige Personen aus dem Asylbereich wird eine Integrationsverpflichtung vorgesehen. Erfolgreiche Integrationsbemühungen sollen beispielsweise für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach frühestens fünf Jahren berücksichtigt werden.
- Integrationspauschale von 6’000 Franken für die Kantone pro anerkannten Flüchtling oder vorläufig Aufgenommenen. Diese ist für die berufliche Integration und die Sprachförderung einzusetzen.
- Kindernachzug innerhalb von maximal 5 Jahren bis zu einem Alter von 12 Jahren (über 12 Jahren innerhalb von einem Jahr). Diese Massnahme ermöglicht einen frühzeitigen Schulbesuch und somit besseren Zugang zum Arbeitsmarkt.
Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerbereich
- Eine bessere Missbrauchsbekämpfung, zum Beispiel die Verweigerung der Eheschliessung bei Scheinehen, generell höhere Strafandrohungen unter anderem für Schlepper und Scheinehen. Im Weiteren soll die Aufenthaltsbewilligung bei kriminellen Personen, rechtsmissbräuchlichem Familiennachzug sowie bei fehlender Integration widerrufen werden können.
- Nichteintreten auf Asylgesuche bei fehlenden Reise- und Identitätspapieren ohne entschuldbare Gründe (in Kraft seit 1.1.2007).
Senkung der Attraktivität der Schweiz
- Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle Personen mit abgelehntem Asylentscheid.
Neugestaltung der finanziellen Abgeltung an die Kantone
- Einführung der Globalpauschale zur Deckung der Sozialhilfekosten der Kantone für Asylsuchende.
- Ausrichtung einer Nothilfepauschale an die Kantone für jeden rechtskräftigen Nichteintretens- oder negativen Asylentscheid von 6000 Franken.
- Heute werden jährlich rund 10'000 neue Asylgesuche verzeichnet, 2003 waren es noch über 21'000. Die Strukturen im Asylwesen wurden entsprechend reduziert. Um ausserordentliche Situationen im Asylbereich trotzdem bewältigen zu können, wird unter Einbezug der Kantone die "Organisation für besondere Lagen" eingeführt.
- Mit der Anpassung der Asylstrukturen und den neuen gesetzlichen Bestimmungen werden die Bestandeszahlen im Asylbereich gesenkt und Kosten vermindert: 2004 betrugen die Ausgaben des Bundesamtes für Migration 969 Mio. Franken, während im Finanzplan 2009 noch Ausgaben von 714 Mio. Franken vorgesehen sind.
Wo stehen wir heute im Asylbereich?
Situation Eritrea: In den ersten zwei Monaten des Jahres 2007 gab es 24.7 % mehr Asylgesuche als in den ersten beiden Monaten des Jahres 2006. Dieser Anstieg ist auf die Zunahme von Asylgesuchen eritreischer Personen zurückzuführen. Dabei handelt es sich um eine direkte Folge eines von der Asylrekurskommission publizierten Urteils, gemäss welchem Dienstverweigerer und Deserteure aus Eritrea als Flüchtlinge anzuerkennen sind. Dieses Urteil hat dazu geführt, dass in der Schweiz im Gegensatz zum übrigen Kontinentaleuropa die Zahl der eritreischen Asylgesuche sehr stark gestiegen ist. Im Januar und Februar 2007 wurden 529 neue Asylgesuche von eritreischen Personen registriert, während es in den ersten beiden Monaten 2006 lediglich 27 waren.
Situation Irak: Ende Februar 2007 befanden sich 3’639 Personen aus dem Irak im Asylprozess. Prozentual zur Bevölkerung hat die Schweiz hinter Schweden am zweitmeisten Asylsuchende aus dem Irak aufgenommen. Irakische Asylsuchende bilden in der Schweiz die drittgrösste Gruppe.
Ergriffene Massnahmen: Mit systematischen und aufwändigen Abklärungen im Einzelfall wirkt das BFM einer Sogwirkung bei eritreischen Asylsuchenden entgegen. Es wird auch jeweils geprüft, ob Rückweisungen in einen Drittstaat möglich sind.
Integration
Ein grosses Problem ist die mangelnde Integration eines Teils von ausländischen Personen. Die Erwerbsquote bei anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen ist sehr tief und beträgt nur rund 20 beziehungsweise 34 %. Der im Juli 2006 veröffentlichte Integrationsbericht des Bundesamtes für Migration kommt zum Schluss, dass die Integrationsmassnahmen im Bereich von Bildung und Arbeit zu verstärken und die Massnahmen im Bereich der sozialen Integration, z. B. Spracherwerb und Zusammenleben, vermehrt auf Jugendliche auszurichten sind.
- Verbesserung der Integration: Gestützt auf den Integrationsbericht des Bundesamtes für Migration hat der Bundesrat den zuständigen Ämtern und Departementen am 30. August 2006 den Auftrag erteilt, den Handlungsbedarf zu prüfen und allfällige Massnahmen zu erarbeiten, um die Integration der ausländischen Bevölkerung zu verbessern. Per Ende Juni 2007 wird ein vom EJPD konsolidierter Bericht mit Verbesserungsvorschlägen zuhanden des Bundesrates vorliegen.
- Kantonale Gesetzesbestimmungen: Verschiedene Kantone erarbeiten Gesetzesbestimmungen zur Integration oder haben diese bereits erarbeitet, so beispielsweise die Kantone AG, BS, BL, NE oder GE. Verschiedene Kantone haben zudem Bestimmungen über die Integration der ausländischen Bevölkerung in ihre Verfassungen aufgenommen.
- Berufliche Integration von Flüchtlingen: Mit dem Ziel, die ungenügende Erwerbsquote von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu steigern und diese besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, hat das Bundesamt für Migration in Zusammenarbeit mit Wirtschafts- und Branchenverbänden eine Reihe von Pilotprojekten zur Erwerbsintegration gestartet ("Flüchtlingslehre"). Zudem fördert das Bundesamt für Migration gemäss dem Grundsatz "Erwerb statt Beschäftigung" seit Beginn des Jahres 2006 den Aus- und Umbau bestehender Integrationsprojekte für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.
- Spezielle Integrationsmassnahmen sollen ergänzend zu den so genannten Regelstrukturen (Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt) wirken. Hier fördert das EJPD die soziale Integration (namentlich in den Bereichen Sprachförderung und Beratung) der ausländischen Personen in der Schweiz mit jährlich 14 Mio. Franken. Das Programm für die nächsten vier Jahre ergänzt die Umsetzungsmassnahmen des Integrationsberichtes. Es wird sich vor allem auf die Sprachförderung konzentrieren und ergänzt die grossen Integrationsanstrengungen von privater Seite, namentlich Unternehmen (zum Beispiel Sprachkurse für Angestellte) und privaten Organisationen (beispielsweise Sportvereinen).
Dokumente
Ausländergesetz
- Erläuternder Bericht (PDF, 89 kB, 21.06.2010)
-
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
(VZAE)
- Erläuternder Bericht (PDF, 154 kB, 21.06.2010)
-
Verordnung über das Einreise- und Visumverfahren
(VEV)
- Erläuternder Bericht (PDF, 65 kB, 21.06.2010)
-
Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländer
(VIntA)
- Erläuternder Bericht übrige Verordnungen (PDF, 90 kB, 21.06.2010)
-
Änderungen der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs
(VEP)
Asylgesetz
Letzte Änderung 28.03.2007
Kontakt
Information und Kommunikation SEM
Quellenweg 6
CH-3003
Bern-Wabern