Die vorgeschlagenen Massnahmen gegen Zwangsheiraten sind von der grossen Mehrheit der Kantone, Parteien und Organisationen begrüsst worden. Von den Parteien lehnt einzig die SVP den Vorentwurf ab, weil nach ihrer Ansicht zusätzliche Bestimmungen erforderlich sind. Neben grundsätzlicher Zustimmung gab es in der Vernehmlassung aber Detailkritik. So wurde etwa eine ausdrücklich im Zivilgesetzbuch verankerte Prüfungspflicht teilweise als unnötig bezeichnet, weil der Zivilstandsbeamte bereits nach geltendem Recht die Mitwirkung verweigern muss, wenn die Ehe offensichtlich nicht dem freien Willen der Verlobten entspricht.
Im Vernehmlassungsentwurf verneinte der Bundesrat einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Strafrecht. Zwangsheiraten können auch ohne ausdrückliche Strafbestimmung durch den Tatbestand der Nötigung erfasst, von Amtes wegen verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. In der Vernehmlassung gingen die Meinungen stark auseinander: Die Mehrheit der Kantone, die Grüne Partei und eine Reihe von Organisationen lehnten eine ausdrückliche Strafbestimmung ab. Hingegen sprachen sich etliche Kantone sowie verschiedene Parteien und Organisationen für die Qualifizierung als schwere Nötigung oder für die Einführung einer neuen Strafnorm Zwangsheirat aus. Der Bundesrat beauftragte deshalb das EJPD, bei der Ausarbeitung der Botschaft eine Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes vorzusehen.
Letzte Änderung 21.10.2009
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Medienstelle
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 48 48