Der Entwurf der neuen Verfassungsbestimmung geht auf eine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats zurück. Die vorgeschlagene neue Bestimmung erteilt den Gemeinwesen auf allen Staatsebenen den Auftrag, sich für eine möglichst gute Grundversorgung einzusetzen. Sie stellt aber keine Verfassungsgrundlage dar, aus der Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden könnten. Ebenso wenig verändert sie etwas an der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Bestimmung zählt einige wichtige Bereiche auf, wo sich die Gemeinwesen für die Grundversorgung engagieren müssen: Bildung, Wasser- und Energieversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung, öffentlicher und privater Verkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie Gesundheit. Die Aufzählung ist gemäss der Vorgabe der Motion nicht abschliessend.
Der Entwurf konkretisiert zudem, was unter der Optimierung der Grundversorgung zu verstehen ist: Anzustreben ist, dass die Güter und Dienstleistungen in allen Landesgegenden und für die gesamte Bevölkerung zugänglich sind, dass sie in hoher Qualität zur Verfügung stehen, dass sie zu Preisen angeboten werden, die nach einheitlichen Grundsätzen festgelegt werden und für alle erschwinglich sind, und dass sie dauerhaft verfügbar sind.
Der Bundesrat hatte sich gegen die Annahme der Motion ausgesprochen. Er ist nach wie vor skeptisch bezüglich der Einführung einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung.
Letzte Änderung 27.08.2010
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