Der Bundesrat nahm am Freitag von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts vom 29. September 1952. Die laufende Totalrevision nimmt Rücksicht auf die Bestimmungen des Ausländersgesetzes vom 16. Dezember 2005 und verfolgt namentlich die folgenden Ziele:
- Nur erfolgreich integrierte Ausländerinnen und Ausländer erhalten das Schweizer Bürgerrecht:
Gemäss Gesetzesentwurf können künftig nur noch Ausländerinnen und Ausländer um Einbürgerung ersuchen, die bereits eine Niederlassungsbewilligung, einen so genannten "Ausweis C", erlangt haben. Sie müssen zudem eine Reihe weiterer klarer Voraussetzungen erfüllen, die das Gesetz nennt, namentlich die Respektierung der Werte der Bundesverfassung, die Fähigkeit, sich in einer Landessprache zu verständigen, oder den Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung.
- Anreiz für die erfolgreiche Integration
Wer sich besser integriert als andere, soll auch früher um eine Einbürgerung ersuchen können. Er kann dies gemäss Gesetzesentwurf schon nach acht Jahren Aufenthalt in der Schweiz tun, wenn er dann bereits eine Niederlassungsbewilligung hat. Diese Niederlassungsbewilligung kann üblicherweise erst nach mindestens zehn Jahren Aufenthalt erworben werden – nur in Ausnahmefällen, bei guter Integration, bereits nach fünf Jahren.
- Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Aufenthaltsfrist bei Wohnsitzwechsel
Nach einem Wohnsitzwechsel sollen die kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen maximal drei Jahre betragen. Zudem soll neu gelten, dass bei einem Wohnsitzwechsel die Gemeinde, in der das Einbürgerungsgesuch eingereicht worden ist, bis zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens zuständig bleibt. Damit wird dem heutigen Mobilitätsbedürfnis der betroffenen Personen und der Wirtschaft Rechnung getragen.
- Verbesserter Datenaustausch
Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die einen verbesserten Datenaustausch unter den mit dem Vollzug des Bürgerrechtsgesetzes betrauten Behörden sowie weiteren anderen Behörden ermöglicht.
- Verfahrensvereinfachungen
Der Gesetzesentwurf sieht einen schweizweit einheitlichen Verfahrensablauf bei der Zusammenarbeit mit dem Bund vor. Zudem werden die Kompetenzen von Bund und Kantonen genauer festgelegt. Dadurch werden Leerläufe vermieden.
Letzte Änderung 04.03.2011
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