2008 wurde im Asyl- und Flüchtlingsbereich die Subventionierung der Sozialhilfe und Integration mittels Globalpauschalen eingeführt. Dies hat in der Praxis bei der Integration in den Arbeitsmarkt teilweise zu Fehlanreizen geführt, da die Erteilung von Arbeitsbewilligungen an Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene für die Kantone finanziell nicht in jedem Fall attraktiv ist. Diese Fehlanreize sollen mit der geplanten, kostenneutralen Änderung der Verordnungen beseitigt werden. Das neue Subventionierungssystem wurde unter Konsultation der Kantone entwickelt und ist im Frühjahr 2011 vom Fachausschuss „Asylverfahren und Unterbringung“ gutgeheissen worden.
Im Rückkehr- und Rückkehrhilfebereich werden aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen teilweise neue Bundesbeiträge geschaffen bzw. bestehende Bundesbeiträge erhöht. Hierbei geht es um die medizinische Begleitung bei Rückführungen auf dem Luftweg, die Dienstleistungen der unterstützenden kantonalen Flughafenbehörden, die Gepäcktransporte sowie die Zusatzhilfe im Bereich der Rückkehrhilfe. Zudem soll an Personen in Administrativhaft, die sich im Rahmen eines Ausreisegesprächs zur selbständigen Ausreise bereit erklären, ein erhöhtes Reisegeld ausgezahlt werden können. Dieser neue finanzielle Anreiz soll den Vollzug beschleunigen. Darüber hinaus soll der Bund in Einzelfällen, bei denen der Vollzug der Wegweisung blockiert ist, unter bestimmten engen Voraussetzungen den betroffenen Personen ein Ausreisegeld auszahlen können.
Der Bundesrat hat die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu den Änderungen der Verordnungen heute genehmigt. Das Verfahren läuft bis zum 8. August 2012.
Letzte Änderung 18.04.2012
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