Neustrukturierung des Asylbereichs für rasche und faire Verfahren

Bern. Der Bundesrat verfolgt mit der Neustrukturierung des Asylbereichs das Ziel, die Asylverfahren rascher und gleichzeitig fair abzuwickeln. Künftig sollen 60% aller Asylverfahren innerhalb von maximal 140 Tagen rechtskräftig entschieden und vollzogen werden. Diese Verfahren werden in regionalen Zentren des Bundes durchgeführt. Gleichzeitig sollen die Rechte der Asylsuchenden mittels kostenloser Rechtsvertretung gestärkt werden.

Asylverfahren sind im Interesse der Bevölkerung, der Betroffenen sowie der Behörden rascher und rechtstaatlich fair durchzuführen. In Zukunft sollen 60% aller Verfahren in Bundeszentren innerhalb von maximal 140 Tagen durchgeführt und abgeschlossen werden. Darunter fallen insbesondere Asylgesuche, deren Sachverhalt keine weiteren Abklärungen notwendig macht, weil der Sachverhalt klar ist, sowie Asylgesuche, für die ein anderer Dublin-Staat zuständig ist.

Erweiterte Verfahren in Zentren der Kantone

Bei rund 40% aller Asylgesuche sind weitere Abklärungen notwendig. Für diese Verfahren werden die Asylsuchenden wie bis anhin den Kantonen zugewiesen. Diese Verfahren sollen innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden, einschliesslich des Vollzugs der allfälligen Wegweisung.

Als begleitende Massnahme zu den beschleunigten Verfahren erhalten Asylsuchende eine kostenlose Beratung über das Asylverfahren und eine unentgeltliche Rechtsvertretung. Zudem werden die Asylsuchenden frühzeitig und umfassend über das bestehende Rückkehrhilfeangebot informiert werden. Der Zugang zur Rückkehrberatung und die freiwillige Ausreise mit Rückkehrhilfe sollen neu in jeder Verfahrensphase möglich sein.

Die Kantone bleiben wie bisher für den Vollzug der Wegweisungen zuständig.

Mehr Unterbringungsplätze in Zentren des Bundes

Der Bund verfügt heute über rund 1400 Unterbringungsplätze in den fünf bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentren EVZ sowie zur Zeit über etwa 600 Plätze in temporären Bundesunterkünften. Bei der vorgeschlagenen Neustrukturierung besteht ein Bedarf von insgesamt rund 5000 Plätzen in den Zentren des Bundes. Der Bund wird die benötigten Unterbringungskapazitäten in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden schrittweise aufbauen.

Für Bauten, die dauerhaft für die Unterbringung von Asylsuchenden durch den Bund genutzt werden sollen oder die dafür neu errichtet werden, muss nach geltendem Recht ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Für eine rasche Umsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs soll dieses Verfahren durch ein neues bundesrechtliches Plangenehmigungsverfahren ersetzt werden.

Beim Bund werden anfänglich hohe Investitionskosten für die Schaffung der Zentren anfallen. Längerfristig führt die Neustrukturierung aber sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen zu substantiellen Einsparungen. Die Amortisationsdauer wird wesentlich durch die Anzahl der Betten und der Grösse der Anlagen, die von den Kantonen übernommen werden können, beeinflusst.

Auftrag des Parlaments

Das Parlament hat den Bundesrat  2011 beauftragt, eine neue Vorlage zur Umsetzung des Berichtes des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes EJPD über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich auszuarbeiten. Das EJPD setzte darauf eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bundes und der Kantone, ein. Die Arbeitsgruppe präsentierte im November 2012 ihren Schlussbericht. Anlässlich der nationalen Asylkonferenz vom 21. Januar 2013 nahmen die Kantone und die Städte- und Gemeindeverbände diesen Schlussbericht und die Eckwerte des Konzepts "Neustrukturierung des Asylbereiches" einstimmig an.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. Oktober 2013.

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Letzte Änderung 14.06.2013

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