Bundesrat regelt die Finanzierung von neuen Administrativhaftplätzen

Bern. Der Bundesrat hat die Bedingungen festgelegt, unter denen der Bund den Bau von zusätzlichen Administrativhaftplätzen abgilt. Zudem schlägt er vor, die Pauschale des Bundes für den Betrieb solcher Haftplätze zu erhöhen. Dies sind zwei Kernelemente der Verordnungsanpassungen, die aufgrund der Revision des Asyl- und Ausländergesetzes vom letzten Dezember notwendig wurden. Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung eröffnet, sie dauert bis zum 17. Oktober 2013.

Im Zentrum der Vorlage stehen die Änderungsvorschläge, welche die finanzielle Beteiligung des Bundes am Bau kantonaler Administrativhaftanstalten regeln. Der Bundesrat legt verschiedene Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen, damit sich der Bund finanziell beteiligen kann. So müssen beispielsweise Personen in Vorbereitungs-, Ausschaffungs-, oder Durchsetzungshaft getrennt von Häftlingen im Strafvollzug untergebracht sein. Auch gilt bei der ausländerrechtlichen Administrativhaft grundsätzlich ein milderes Haftregime.

Abgestufte Finanzierung

Die finanzielle Beteiligung des Bundes richtet sich nach der Grösse der Haftanstalt und der Anzahl Haftplätze, die dem Bund zur Verfügung stehen. So beteiligt sich der Bund bei einer Haftanstalt, die sämtliche Kriterien erfüllt und über mindestens 50 Haftplätze verfügt zu 60 % an den Baukosten. Die finanzielle Beteiligung des Bundes kann höher ausfallen, wenn die Haftanstalt vorrangig dazu dient, Wegweisungen direkt ab einem Zentrum des Bundes zu vollziehen. Der Bundesrat schlägt zudem vor, die Pauschale, mit der er sich an den Betriebskosten der Administrativhaft beteiligt, von aktuell 140 Franken auf 200 Franken pro Haftplatz und Tag zu erhöhen.

Weitere formelle Änderungen ergeben sich aus den neuen Verfahrensabläufen im Asylbereich, insbesondere dadurch, dass das Nichteintretensverfahren durch ein einheitliches materielles Verfahren ersetzt wird. Zudem erhalten Personen, die innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss eines früheren Asylverfahrens erneut ein Asylgesuch einreichen, keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch Nothilfe. Entsprechend wird der Bund den Kantonen zukünftig für diese Personen anstelle einer Globalpauschale eine Nothilfepauschale ausrichten.

Änderungen der Integrationsverordnung

Die Mittel für die Integrationsförderung von Ausländern, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen werden ab 2014 gebündelt und fliessen in die entsprechenden kantonalen Programme. Bund und Kantone finanzieren diese Programme gemeinsam. Sie sollen zur besseren Koordination der Integration in den Kantonen beitragen und sehen Massnahmen in den Bereichen Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration vor.

Letzte Änderung 26.06.2013

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