Die vorliegende Länderprüfung der GRECO hat zum einen die Strafbestimmungen gegen Korruption und zum anderen die Parteienfinanzierung zum Gegenstand. In beiden Bereichen hat die GRECO der Schweiz Ende 2011 Empfehlungen gemacht. Namentlich soll die Privatbestechung effizienter bekämpft und bei der Parteienfinanzierung mehr Transparenz hergestellt werden. Im nun veröffentlichten Konformitätsbericht evaluiert die GRECO die Bemühungen der Schweiz, die empfohlenen Massnahmen umzusetzen.
Keine Fortschritte bei der Parteienfinanzierung
Die GRECO anerkennt die Besonderheiten des politischen Systems der Schweiz, namentlich die direkte Demokratie und den Föderalismus. Trotzdem erachtet sie es als nicht befriedigend, dass die Schweiz bei der Finanzierung der politischen Parteien nach wie vor keine gesetzliche Grundlage für eine bessere Transparenz in Aussicht gestellt hat. Als Konsequenz dieser Kritik wird die Schweiz ins sogenannte Nichtkonformitätsverfahren versetzt. Dies bedeutet in erster Linie, dass sie der GRECO bereits bis Ende April 2014 über ihre weiteren Bemühungen Bericht erstatten muss.
Gute Noten beim Korruptionsstrafrecht
In seiner Vernehmlassungsvorlage zum Korruptionsstrafrecht hat der Bundesrat am 15. Mai 2013 vorgeschlagen, die Privatbestechung neu als Offizialdelikt auszugestalten und sie auch dann zu bestrafen, wenn keine Wettbewerbsverzerrungen vorliegen. Mit diesem Vorgehen zeigt sich die GRECO sehr zufrieden.
Letzte Änderung 21.11.2013
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Ernst
Gnägi
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 40 81
F
+41 58 462 78 79