Neue Abläufe im Asylverfahren ab 1. Februar 2014

Bern. Der Bundesrat wird die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen für verschiedene neue Verfahrensabläufe im Asylbereich durch den Bund auf den 1. Februar 2014 in Kraft setzen. Diese Änderungen tragen dazu bei, die Verfahren zu beschleunigen und sind daher zentral für die künftige Neustrukturierung des Asylverfahrens. Ausserdem hat der Bundesrat die Verordnungsänderungen für die kantonalen Integrationsprogramme verabschiedet, die ab 1. Januar 2014 umgesetzt werden. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen wurden letztes Jahr vom Parlament verabschiedet.

In Zukunft wird das Bundesamt für Migration grundsätzlich alle Asylgesuche inhaltlich prüfen, dies auch in den Fällen wo es früher nicht auf ein Asylgesuch eingetreten ist. Das bisherige Nichteintretensverfahren wird durch ein einheitliches, materielles Verfahren ersetzt. Ausgenommen davon sind weiterhin Asylgesuche im Rahmen der Dublin-Verfahren. Zudem wird eine Vorbereitungsphase eingeführt, in der möglichst viele Abklärungen vor Beginn des Asylverfahrens erfolgen. Des Weiteren müssen Asylgesuche, die innert fünf Jahren nach Rechtskraft eines früheren Asylentscheids gestellt werden, künftig schriftlich und mit einer Begründung eingereicht werden. Alle diese Änderungen treten am 1. Februar 2014 in Kraft.

Das Ausländergesetz wurde im Zuge der Asylgesetzrevision ebenfalls angepasst. Neu ist die Bestimmung, wonach der Bund teilweise oder vollständig den Bau kantonaler Haftanstalten für Personen in Administrativhaft finanziert.

Diese Änderungen sind Bestandteil der Revision des Asylgesetzes, die am 14.Dezember 2012 vom Parlament beschlossen wurde. Andere Bestimmungen der Asylgesetzrevision wurden vom Parlament für dringlich erklärt und sind schon in Kraft.

Förderung der Integration

Weiter werden mit den Anpassungen im Ausländergesetz die finanziellen Beiträge zur Förderung der Integration neu geregelt. Die Mittel für die Integrationsförderung von Ausländern, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen werden ab 2014 gebündelt und fliessen in die entsprechenden kantonalen Programme. Bund und Kantone finanzieren diese Programme gemeinsam. Ziel der Änderungen ist es, die Integrationsprogramme über die Kantone hinweg zu vereinheitlichen und zu koordinieren. Massnahmen sind in den Bereichen Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration vorgesehen. Die notwendigen Anpassungen im Ausländergesetz und bei den Verordnungen treten bereits am 1. Januar 2014 in Kraft.

Letzte Änderung 13.12.2013

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