Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich Verwahrter

Bern. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Mitglieder der Eidgenössischen Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter gewählt. Die unabhängige Fachkommission setzt sich aus zehn Fachleuten auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie aus allen Landesteilen zusammen und wird von Ariel Eytan präsidiert. Ihre Aufgabe ist es, die kantonalen Behörden bei der Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich Verwahrter zu beraten.

Die Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Verwahrungsinitiative sind seit August 2008 in Kraft. Bislang ist ein Straftäter rechtskräftig zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Die Eidgenössische Fachkommission soll die kantonalen Behörden bei der Entscheidung unterstützen, ob neue, wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt.

Die Fachkommission ist administrativ dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zugeordnet. Sie setzt sich aus folgenden Fachpersonen zusammen, die in der Schweiz im Bereich der forensischen Psychiatrie tätig sind:

  • Ariel Eytan, PD Dr. med., Präsident
  • Tamás Czuczor, Dr. med.
  • Philippe Delacrausaz, Dr. med.
  • Anna D. Gerig, Dr. med.
  • Marc Graf, PD Dr. med.
  • Elmar Habermeyer, PD Dr. med.
  • Thomas Knecht, Dr. med.
  • Maria Luisa Müller, lic. in psicologia clinica
  • Frank Urbaniok, Prof. Dr. med.
  • Suzanne von Blumenthal, Dr. med.

Letzte Änderung 15.05.2014

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