Schweiz–EU: Konsultationen über Personenfreizügigkeit werden intensiviert

Bern. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga hat sich am Montag in Brüssel mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Ratspräsident Jean Asselborn zu einer Arbeitssitzung getroffen. Die drei kamen dabei überein, die Konsultationen über das Freizügigkeitsabkommen fortzusetzen und zu intensivieren. Ziel beider Seiten ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sowohl die Schweizer Bundesverfassung als auch das Freizügigkeitsabkommen respektiert.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Ratspräsident Jean Asselborn (Foto: EJPD)

Die  angestrebte Lösung soll sich auf eine Auslegung des geltenden Freizügigkeitsabkommens stützen, die Erweiterung des Abkommens auf Kroatien ermöglichen und gleichzeitig die Anforderungen der Schweizerischen Bundesverfassung erfüllen. Eine einseitige Schutzklausel würde sowohl für die Schweiz als auch für die Europäische Union Nachteile bringen. Alle drei haben bekräftigt, dass sie auch die Verhandlungen zu den institutionellen Fragen weiterverfolgen und zum gegebenen Zeitpunkt Fortschritte in den weiteren offenen Dossiers erzielen wollen.

Dass die Konsultationen jetzt intensiviert würden, zeige, dass der politische Wille für eine Lösung vorhanden sei, sagte Sommaruga nach dem Treffen. Den Durchbruch habe man aber noch nicht geschafft, es liege noch viel Arbeit vor allen Beteiligten.

Gemeinsame Auslegung des Abkommens

Die Lösung, die jetzt angestrebt wird, soll sich auf Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens stützen. Gemäss diesem Artikel kann der Gemischte Ausschuss bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen auf Verlangen einer Vertragspartei geeignete Abhilfemassnahmen ergreifen.

Damit die verfassungsmässigen Fristen eingehalten werden können, wird der Bundesrat dem Schweizer Parlament Anfang März einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung unterbreiten. Wird keine einvernehmliche Lösung mit der EU gefunden, so sieht die Schweiz vor, eine einseitige Schutzklausel in das Ausländergesetz aufzunehmen.

Die schweizerische Bevölkerung hatte am 9. Februar 2014 eine Verfassungsänderung angenommen, gestützt auf welche die Schweiz die Zuwanderung besser steuern können soll. Seither strebt der Bundesrat zusammen mit der Europäischen Union (EU) eine Lösung an, die sowohl den Volkswillen als auch das Freizügigkeitsabkommen beachtet und die Weiterentwicklung und Stärkung des bilateralen Wegs ermöglicht. Am 7. Juli 2014 reichte die Schweiz ein Revisionsbegehren ein, mit einem Schreiben vom 24. Juli 2014 lehnte die EU das Begehren ab. Am 2. Februar 2015 konnte die Situation bei einem Treffen in Brüssel deblockiert werden. Am 11. Februar  2015 verabschiedete der Bundesrat ein Verhandlungsmandat. Seither fanden zehn Konsultationsrunden statt.

Letzte Änderung 21.12.2015

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