Das neue Gesetz verpflichtet den Bund, Bundesasylzentren künftig in einem Plangenehmigungsverfahren zu realisieren, das die ordentlichen Baubewilligungsverfahren ersetzt. Für Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, muss demnach vorgängig ein so genanntes Sachplanverfahren durchgeführt werden. Dabei werden die Grobplanung der neuen Bundesasylzentren festgelegt und die verschiedenen raumplanerischen Interessen koordiniert.
Anhörung und Mitwirkung von Kantonen und Bevölkerung
Der Sachplan Asyl wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) gemeinsam mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und unter Beizug der betroffenen Bundesämter und kantonaler Stellen in den vergangen zwei Jahren ausgearbeitet. Im Rahmen einer Anhörung hatten die Kantone und betroffenen Gemeinden im Frühling 2017 die Möglichkeit, zum Entwurf des SPA Stellung zu nehmen. Gleichzeitig konnte auch die Bevölkerung mitwirken. Das SEM hat diese Stellungnahmen nun ausgewertet und den Sachplan überarbeitet.
13 der 18 benötigten Standorte konnte das SEM in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen beziehungsweise den Gemeinden bereits einvernehmlich bestimmen. Die Evaluation und Koordination der noch nicht definitiv festgelegten Standorte wird gemeinsam mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden fortgesetzt und falls notwendig in einem separaten Sachplanverfahren behandelt. Für Anpassungen des Sachplans braucht es wiederum einen Entscheid des Gesamtbundesrats.
Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat wird der Sachplan Asyl für alle Behörden verbindlich. Sobald die Verordnung über die Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, können Bewilligungsverfahren für die konkreten Bauvorhaben für die im Sachplan festgesetzten Bundesasylzentren eingeleitet werden.
Letzte Änderung 20.12.2017
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