Juradossier: Tripartite Jurakonferenz erachtet gültige Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Moutier als unabdingbar
Eine gültige Abstimmung in Moutier
Gegen den Entscheid der Regierungsstatthalterin des Berner Jura, die Abstimmung vom 18. Juni 2017 über die Kantonszugehörigkeit von Moutier für ungültig zu erklären, ist derzeit eine Beschwerde beim Berner Verwaltungsgericht hängig. Dieser Entscheid könnte allenfalls ans Bundesgericht weitergezogen werden, das die Abstimmung vom 18. Juni 2017 entweder validiert oder für ungültig erklärt. Bei einer Ungültigerklärung ist nach Ansicht der Regierungen der Kantone Bern und Jura sowie des Bundes eine neue Abstimmung erforderlich – auch im Lichte der Verpflichtungen aus der Absichtserklärung von 2012. Die Bürgerinnen und Bürger von Moutier sollen sich im Rahmen einer gültigen Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit ihrer Gemeinde äussern dürfen. Werden die Beschwerden im Laufe des gerichtlichen Verfahrens zurückgezogen, kommt es ebenfalls zu einer neuen Abstimmung.
Die Mitglieder der Tripartiten Konferenz, die am letzten Donnerstag in Bern zu einer ihrer regelmässigen Besprechungen zusammengekommen sind, drücken zudem ihre Besorgnis über die anhaltend angespannte Lage in Moutier aus. Sie erinnern daran, dass die "Charta für Moutier" auch weiterhin die Grundlage für den politischen Dialog bildet. Die beiden Kantonsregierungen haben die Charta verabschiedet; sie haben alle betroffenen politischen Akteure wiederholt und mit Nachdruck dazu aufgerufen, sich an die Charta zu halten. Mit Genugtuung durften sie feststellen, dass nahezu 80 Unterschriften von Bürgerbewegungen oder Privatpersonen eingegangen sind. Dies hat wahrscheinlich dazu beigetragen, dass es trotz teils sehr heftigen Reaktionen auf die Ungültigerklärung zu keinen Ausschreitungen gekommen ist.
Resolution des Jurassischen Parlaments vom 21. November 2018
Ebenfalls diskutiert wurde eine Resolution, die das Jurassische Parlament am Tag der Tripartiten Konferenz verabschiedet hat. Diese Resolution verlangt eine nicht näher umschriebene Intervention des Bundesrates. Justizministerin Sommaruga erinnerte daran, dass der Bund im Juradossier vor allem eine Mediationsrolle einnimmt. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen unseres Rechtsstaats mische sich die Regierung nicht in gerichtliche Verfahren ein. Im Übrigen habe sich der Bund in den vergangenen Jahren stark im Juradossier engagiert, insbesondere als er die Abstimmungen von 2013 und 2017 begleitete. Dieses Engagement werde weitergeführt.
Abschliessend präzisierte Bundesrätin Sommaruga einmal mehr die Rolle der Stimmbeobachterinnen und -beobachter des Bundes anlässlich der Abstimmung in Moutier: Diese waren namentlich nicht damit beauftragt und damit auch nicht in der Lage, die Stellungnahmen der Gemeindebehörden während der Abstimmungskampagne zu überwachen und den politischen Wohnsitz der rund 4500 Personen im Stimmregister zu überprüfen. Im Falle einer neuen Abstimmung sei der Bund wiederum bereit, seine Unterstützung gemäss Absprache mit den zuständigen Kantons- und Gemeindebehörden zu gewähren. Damit könnte der Bund gegebenenfalls noch stärker in den Stimmprozess einbezogen werden, als dies bei der Abstimmung vom 18. Juni 2017 der Fall war.
Spital von Moutier
Abschliessendes Diskussionsthema war das Spital von Moutier. Anlässlich der Tripartiten Konferenz vom 10. September 2018 war eine interkantonale Arbeitsgruppe eingesetzt worden, um die Zukunftsszenarien für das Spital von Moutier unabhängig von dessen Kantonszugehörigkeit zu evaluieren. Die Gruppe hat ihre Arbeit aufgenommen und ist am 19. November 2018 erstmals zusammengekommen. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone Bern und Jura als Eigentümer ihrer jeweiligen Spitäler sowie der Leitungsgremien der betroffenen Spitäler. Die Arbeitsgruppe wird zu gegebener Zeit einen Bericht vorlegen, der von den beiden Kantonsregierungen analysiert wird. Im Übrigen hat der Berner Regierungsrat erklärt, dass das Spital von Moutier mindestens bis am 31. Januar 2019 nicht verkauft werden wird.
Letzte Änderung 26.11.2018
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