Der heute bestehende Ausländerausweis in Papierformat soll von einem zeitgemässen, fälschungssichereren, nicht biometrischen Ausweis in Kreditkartenformat abgelöst werden.
Betroffen sind die Ausweise folgender Ausländerinnen und Ausländer:
- EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger (L, B, C-Ausweis),
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (G-Ausweis),
- Familienmitglieder von Diplomatinnen und Diplomaten, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Ci-Ausweis),
- Asylsuchende während des Asylverfahrens (N-Ausweis),
- vorläufig Aufgenommene (F-Ausweis) und Schutzbedürftige (S-Ausweis).
Die Produktion der neuen Ausländerausweise soll sich am bewährten Prozess in den Kantonen ausrichten.
Die Umstellung erfolgt gestaffelt ab dem 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2020 jeweils bei der Neuausstellung respektive der Erneuerung des Ausweises. Ab dem 1. Januar 2021 werden nur noch Ausweise in Kreditkartenformat ausgestellt. Diese langen Fristen ermöglichen den Kantonen, sich entsprechend zu organisieren.
Folgende Verordnungen sind von den Anpassungen betroffen:
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
- Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG)
- Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (Asylverordnung 1, AsylV 1)
Letzte Änderung 14.12.2018
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