Rede von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (Integration)

Bern, 23.11.2011 - An der heutigen Medienkonferenz informierte Bundesrätin Simonetta Sommaruga über die zentralen Punkte des Integrationsplans, den Bund und Kantone zusammen erarbeitet haben. Es gilt das gesprochene Wort.

Monsieur le président de la Conférence des gouvernements cantonaux,
Mesdames et Messieurs les représentants des médias,

Die Schweiz kann und soll mehr für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern tun, auch wenn die Integration in aller Regel gut funktioniert.

In den vergangenen Jahrzehnten haben wir immer wieder Arbeitskräfte in die Schweiz gerufen. Sie haben unsere Strassen und Häuser gebaut. Sie haben bei uns Pharmaforschung betrieben und die Kranken gepflegt. Und mit ihnen kamen auch Ehepartner und Kinder. Es kamen Menschen, die hier nicht nur arbeiten, sondern eben auch hier leben, neben uns wohnen und mit unseren Kindern in die Schule gehen.

Die Lebensweisen der Zuwanderer vermischen sich so über die Zeit mit den unsrigen. Und heute ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, mit Olivenöl zu kochen und spanischen Rotwein zu trinken. Noch vor vierzig Jahren wurde das den Einbürgerungswilligen im Verfahren aber negativ ausgelegt.

Wir verlangen von niemandem mehr, seine Kultur und Lebensweise aufzugeben und sich zu assimilieren. Wir verlangen aber Bemühungen zur Integration: Integration heisst, dass man - ohne dabei seine eigene Lebensart aufzugeben - für sich selber sorgt, dass man sich an die Gesetze hält und sich im Alltag verständigen kann. Die Sprache spielt dabei eine absolut zentrale Rolle.

Die Ausländerinnen und Ausländer und ihre Kinder haben sich bei uns im Grossen und Ganzen gut integriert. Dies nicht zuletzt auch aufgrund der jahrzehntelangen Bemühungen von Schulen, Betrieben und Vereinen, aber auch von Gewerkschaften, Hilfswerken oder Kirchen.

Heute sehen wir, dass dies allein nicht genügt, damit die Integration erfolgreich verläuft. Sehr lange hat die staatliche Seite zu wenig für die Integration getan. Man hat es während vielen Jahren verpasst, die Integration zu fördern, aber eben auch zu fordern. Einige ausländische Mitbewohner und Mitbewohnerinnen sprechen keine unserer Sprachen, obwohl sie schon seit Jahren in der Schweiz leben. Oder sie verstehen unser Schul- und Gesundheitssystem nicht. Es gibt aber auch immer noch Benachteiligungen und Diskriminierungen, welche zum Beispiel die Integrationsbemühungen von ausländischen Jugendlichen zunichtemachen - ich denke hier zum Beispiel an den Lehstellenbereich. Das wollen wir in Zukunft ändern. Und ich bin überzeugt: Integration gelingt nur, wenn sie einerseits auf Verbindlichkeit und andererseits auf Gegenseitigkeit beruht.

Pour réaliser ce changement, le Conseil fédéral met en consultation un projet de modification de la loi sur les étrangers et de plusieurs autres lois. Je vous présenterai tout à l'heure les mesures concrètes que nous proposons. Les cantons, qui sont concernés au premier plan de l'intégration, sont bien-sûr invités à se prononcer sur ce projet. Mais nous avons aussi déjà décidé de renforcer nos efforts communs en faveur de l'intégration. Et c'est ce dont va vous parler le président du Conseil d'Etat vaudois monsieur Pascal Broulis, président de la Conférence des gouvernements cantonaux.

Ich werde Ihnen nun einige Beispiele nennen, wo wir die Integrationserfordernisse in Zukunft verbindlicher gestalten wollen. Zum Beispiel beim Familiennachzug: Die Liebe ist ein wichtiger Zuwanderungsgrund. Die junge Tamilin, die zu ihrem tamilischen Ehegatten nach Zürich ziehen möchte, soll dies auch in Zukunft tun können. Aber wir werden von ihr verlangen, dass sie von Beginn weg eine unserer Landessprachen lernt. Die Anmeldung zum Sprachkurs soll neu eine Voraussetzung für eine Aufenthaltsbewilligung sein. Das soll auch für den Südamerikaner gelten, der eine Schweizerin heiratet - und auch für die Thailänderin, die einen Schweizer heiratet. Ein Sprachkurs ist das Beste, das wir Zuwanderern anbieten können. Wir wollen sie damit nicht schikanieren, im Gegenteil: Wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, zu verstehen und verstanden zu werden. Was für Personen, die in der Schweiz aufgewachsen sind, die obligatorische Schulpflicht ist, soll für die im Familiennachzug zuziehenden die obligatorische Sprach- und Integrationspflicht sein.
Diese Verpflichtung wird aber nicht für EU- und EFTA-Bürger und ihre Familienmitglieder gelten, weil das Freizügigkeitsabkommen regelt den Familiennachzug bereits im Detail. Wir werden aber auch diese Zuwanderer dazu ermuntern, eine unserer Sprachen zu lernen.

Ein zweites Beispiel: Personen, die neu in die Schweiz kommen, sollen im Rahmen einer Erstinformation begrüsst werden - und zwar alle Personen, also auch der CEO eines grossen Konzerns. Der Kanton Luzern - sie haben es gehört - führt zum Beispiel seit 2008 individuelle Gespräche durch. Die teilnehmenden Personen fühlen sich dadurch willkommen geheissen und gut informiert - das hat eine Befragung ergeben .. Diese Gespräche haben aber auch den Zweck, Ausländerinnen und Ausländern auf wichtige Angebote hinzuweisen oder sie solchen direkt zuzuweisen: Junge Eltern zum Beispiel einer Elternberatungsstelle, Jugendliche ohne Berufsbildung einer Berufsberatung oder Sportbegeisterte einem Sportverein. Die Kantone können eine solche Zuweisung auch verbindlich gestalten, indem sie eine Aufenthaltsbewilligung mit einem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbinden.

Wir wären damit beim dritten Beispiel: Viele Kantone wenden das Instrument der Integrationsvereinbarungen bereits erfolgreich an. Im Kanton Solothurn haben vor kurzem zwei Frauen aus der Mongolei - eine Mutter und ihre Tochter - die 999. und 1'000. Integrationsvereinbarung unterzeichnet. Die Kantone werden auch weiterhin selber entscheiden können, ob sie Integrationsvereinbarungen einsetzen oder nicht. Neu möchten wir aber, dass in gewissen Fällen die kantonalen Behörden die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zwingend mit der Verpflichtung zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbinden. Und zwar dann, wenn das Risiko besteht, dass eine Person zum Beispiel wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit verstösst. Zum Beispiel jemand, der bereits einmal als Raser gegen Verkehrsregeln verstossen hat. Und eine Integrationsvereinbarung wird dann obligatorisch, wenn das Risiko besteht, dass eine Person von der Sozialhilfe abhängig werden könnte. Zum Beispiel, wenn sie arbeitslos ist und kurz vor der Aussteuerung steht.

Ein viertes Beispiel: Integration geschieht vor Ort, im Alltag, also dort wo die Menschen leben und arbeiten. Die Bedingungen in diesen so genannten Regelstrukturen sollen mit gezielten Gesetzesänderungen weiter verbessert werden. Wenn beispielsweise eine Krankenschwester aus den Philippinen zu uns kommt, sollen die Behörden prüfen, was es noch braucht, damit ihr Diplom in der Schweiz anerkannt wird. Mit Anpassungen des Berufsbildungsgesetzes oder des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sollen die Grundlagen geschaffen werden, damit eben Diplomanerkennungen oder nachholende Ausbildungen vermehrt möglich werden.

Die Schweizer Wirtschaft stützt sich seit Jahrzehnten auf ausländische Arbeitskräfte.

Es ist richtig von ihr zu verlangen, dass sie in Bezug auf die Integration Verantwortung übernimmt. Wir erwarten, dass die Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden über Integrationsangebote informieren. Im Kanton Basel-Stadt geben die Betriebe gezielt Merkblätter an ihre Arbeitnehmenden ab, in allen Sprachen. Dies aufgrund einer Initiative von Arbeitgeberverband, Gewerbeverband und Handelskammer. Und die Betriebe unterstützen ihre ausländischen Angestellten auf vielfältige Weise und je nach ihren Möglichkeiten. Zum Beispiel indem sie:

  • Arbeitszeit für den Besuch von Sprachförderangeboten zur Verfügung stellen, 
  • oder durch finanzielle Beiträge
  • oder durch die Unterstützung von gemeinnützigen Institutionen, die in der Integrationsförderung tätig sind.

Die Motivation der Arbeitnehmenden kommt dann letztlich auch dem Arbeitgeber zugute.

Eine sechste Massnahme: Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und die Erteilung der Niederlassungsbewilligung sollen in Zukunft an eine gute Integration geknüpft werden. Um festzustellen, ob jemand "gut integriert" ist, werden wir am bewährten System der Beurteilung durch die Behörden festhalten. Wir haben aber die Kriterien, die zu prüfen sind, im Gesetzesentwurf geklärt: Eine gute Integration setzt voraus, dass Ausländerinnen und Ausländer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten, dass sie die grundlegenden Prinzipien unserer Bundesverfassung respektieren. Dazu gehören beispielsweise die Anerkennung der Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Eine gute Integration heisst schliesslich auch, dass sich Zuwanderer in einer unserer Landessprachen verständigen können, dass sie sich weiterbilden oder sich ausbilden, und sich um Arbeit bemühen, wenn sie gerade keine haben.

Sprachkompetenzen sind, wie gesagt, unabdingbar, um sich in unserem Land orientieren zu können. Die Testverfahren zum Sprachnachweis sollen aber gerecht und sinnvoll sein. Sie dürfen vorallem keine Hürde für weniger gebildete Personen sein. Das Bundesamt für Migration entwickelt hier in Zusammenarbeit mit externen Partnern ein entsprechendes Rahmenkonzept unter dem Titel „FIDE - Deutsch, Français, Italiano in der Schweiz lernen, lehren und beurteilen".

Meine Damen und Herren, wir haben heute einen wichtigen Meilenstein erreicht. Und ich freue mich ganz besonders, dass wir heute gemeinsam - der Präsident der KdK - auftreten. Das soll auch ein Zeichen sein, dass im Bereich Integration Bund und Kanton nicht nur in Zukunft eng zusammen arbeiten wollen, sondern dass wir auch bisher sehr gut und eng zusammen gearbeitet haben. Der Bundesrat hat heute seinen Plan vorgelegt.

Die Kantone, die Städte und Gemeinden, die Parteien, die interessierten Kreise, und hier möchte ich auch die Ausländerorganisationen ansprechen, sie alle sind eingeladen, zu unserer Vorlage bis am 23. März 2012 Stellung zu nehmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, respektive ich beanspruche sie noch für einen kurzen Moment für ein drittes Geschäft, das der Bundesrat heute morgen beschlossen hat, nämlich die Verordnung zur Erteilung von Kontingenten.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18



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Letzte Änderung 19.01.2023

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