Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot"

Amtliche Endergebnisse


  • Stimmbeteiligung:
  • Total Stimmen:
  • Ja:
  • Nein:
  • Stände Ja:
  • Stände Nein:

51,42 %
2 788 094
1 427 344 (51,2 %)
1 360 750 (48,8 %)
16 4/2
4 2/2

Ergebnisse im Detail

Medienkonferenz vom 7. März 2021


Unten finden Sie die Informationen zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot", die das EJPD vor der Abstimmung vom 7. März 2021 online veröffentlicht hatte.

Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen öffentlich zugänglichen Orten gelten, also auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen.

TV-Statement

Bundesrätin Karin Keller-Sutter

Medienkonferenz, 19. Januar 2021

Erklärvideo

Grundsätzliche Fragen

Für die Initianten geht es dabei um zentrale Fragen des Zusammenlebens. Ihrer Ansicht nach symbolisiert die Gesichtsverhüllung die Unterdrückung der Frau. Ausserdem halten sie es für geboten, dass im Gespräch das Gesicht erkennbar ist. Die Initiative zielt aber auch auf Verhüllungen mit kriminellen oder gewalttätigen Motiven. Sie will die Sicherheitskräfte anhalten, konsequent gegen vermummte Straftäter vorzugehen.

Die Diskussion um ein Verhüllungsverbot ist in der Schweiz nicht neu. Auf kantonaler Ebene haben St. Gallen und Tessin ein Verhüllungsverbot für das Gesicht eingeführt. Andere Kantone haben sich dagegen entschieden. In zahlreichen Kantonen gelten Vermummungsverbote bei Kundgebungen.

Hoheit der Kantone

Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament haben sich stets gegen eine schweizweite Regelung ausgesprochen. Auch diese Initiative geht ihnen zu weit. Die Gesichtsverhüllung ist in der Schweiz ein Randphänomen. In erster Linie kommt sie bei Touristinnen vor, die sich nur vorübergehend hier aufhalten. Zudem beschneidet die Initiative die Rechte der Kantone, die die Nutzung des öffentlichen Raums regeln. Diese sollen auch in Zukunft selber entscheiden können, ob sie eine Regelung zur Gesichtsverhüllung erlassen wollen oder nicht. Ein Verhüllungsverbot hilft auch den betroffenen Frauen nicht. Im Gegenteil: Es könnte dazu führen, dass diese Frauen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen. Schliesslich werden negative Folgen für den Tourismus in gewissen Regionen befürchtet.

Gezielte Lösung mit dem Gegenvorschlag

Bundesrat und Parlament stellen der Initiative aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Die Verletzung dieser Pflicht kann die Verweigerung einer Leistung oder eine Busse nach sich ziehen. Zudem sieht der indirekte Gegenvorschlag Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Frauen vor. Er kann nur in Kraft treten, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Der Gegenvorschlag ist eine gezieltere Antwort auf Probleme, die das Tragen von Gesichtsverhüllungen mit sich bringen kann. Im Gegensatz zur Initiative bleibt die kantonalen Zuständigkeit gewahrt. Kantone, die weiter gehen und die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum verbieten möchten, können dies nach wie vor tun.

Chronologie

  • Am 15. September 2017 wird die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" mit 105 553 gültigen Unterschriften eingereicht
    (BBl 2016 1669 / BBl 2017 6447).
  • Am 20. Dezember 2017 trifft der Bundesrat den Grundsatzentscheid, dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen. Er will aber mit einem indirekten Gegenvorschlag Massnahmen vorschlagen, um gezielt auf Probleme zu antworten, die Gesichtsverhüllungen mit sich bringen können (Medienmitteilung).
  • Am 27. Juni 2018 schickt der Bundesrat entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 15. März 2019 lehnt der Bundesrat die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" ab (Medienmitteilung). 
  • Am 19. Juni 2020 empfiehlt das Parlament die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" zur Ablehnung und stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber (Parlamentarische Beratungen)
  • Am 4. November 2020 setzt der Bundesrat den Abstimmungstermin auf den 7. März 2021 fest. (Medienmitteilung)
  • Am 19. Januar 2021 erläutert Bundesrätin Karin Keller-Sutter die Haltung des Bundesrats zur Initiative (Medienmitteilung, Rede)

 

Weitere Infos

Dokumentation




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Letzte Änderung 07.03.2021

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