Der Bund schafft die rechtlichen Grundlagen für den Bau von Bundeszentren

Im Juni 2016 haben die Stimmberechtigten der Schweiz «Ja» gesagt zur Beschleunigung des Asylverfahrens. Nun sind die Behörden mit der Umsetzung beschäftigt. Hierfür müssen verschiedene Verordnungen angepasst werden.

Ein Kernpunkt ist das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich: Bauten und Anlagen, die dem Bund zur Unterbringung von Asylsuchenden dienen, sollen künftig schneller errichtet werden können. Mit dem Verfahren soll eine bessere Koordination sowie eine Vereinfachung der baurechtlichen Bewilligungsverfahren erreicht werden.

Die EKM spricht sich für die geplante Änderungen aus. Sie würde es begrüssen, wenn die zuständigen Behörden im Hinblick auf die Unterbringung von Flüchtlingen, das Asylverfahren und die Beratung und Rechtsvertretung in den Bundeszentren Mindeststandards entwickeln und umsetzen würden.

Dokumentation

Letzte Änderung 18.01.2017

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