Die Bürgerrechte umfassen die bürgerlichen Rechte, die sozialen Rechte und die politischen Rechte.
Aber um was handelt es sich dabei konkret, und was haben diese Rechte mit der Citoyenneté zu tun?
Die bürgerlichen Rechte gehören zu den in der Bundesverfassung verankerten Grundrechten. Es handelt sich beispielsweise um Meinungs- und Informationsfreiheit, Vereinigungsfreiheit oder das Petitionsrecht. So hat beispielsweise eine Person das Recht, die zur Meinungsbildung notwendigen Informationen zu empfangen und ihre Meinung zu äussern. Auf internationaler Ebene werden diese Rechte durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert.
Die sozialen Rechte umfassen beispielsweise das Recht auf Teilhabe an der sozialen Sicherheit oder das Recht auf Erwerb des Lebensunterhalts durch Arbeit. Soziale Rechte sind abhängig vom rechtlichen Status. So ist beispielsweise eine Person, die im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung – einer sogenannten «B-Bewilligung» – ist, in der Schweiz zur Arbeit zugelassen. Asylsuchende sind dagegen nur eingeschränkt zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Für sie gilt zunächst ein generelles dreimonatiges Arbeitsverbot, das in bestimmten Fällen auf sechs Monate verlängert werden kann. Anschliessend können Asylsuchende eine vorläufige Arbeitsbewilligung erhalten, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist und nur erteilt wird, sofern dies aufgrund der wirtschaftlichen Konjunktur angezeigt ist. Die Erteilung einer solchen Bewilligung kann zudem von den Kantonen beschränkt werden. Ausländerinnen oder Ausländer, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz leben, haben dagegen keinerlei Anspruch auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit. In den letzten Jahren ist eine allgemeine Tendenz zur Einschränkung der sozialen Rechte zu beobachten (Ausschluss vorläufig Aufgenommener von der Sozialhilfe in Zürich oder die Verschärfung der Bedingungen für den Familiennachzug).
Die politischen Rechte wie auch die Voraussetzungen, unter welchen sie erworben werden, sind in der Bundesverfassung geregelt.
Auf Bundesebene sind diese formalen politischen Rechte – das Stimmrecht, das aktive und passive Wahlrecht sowie das Referendums- und Initiativrecht – volljährigen Schweizer Staatsangehörigen vorbehalten. Dies führt beispielsweise dazu, dass eine erwerbstätige Person mit einer B-Bewilligung nicht über die Verwendung der geleisteten Steuergelder mitbestimmen dürfen. Einige Kantone und Gemeinden haben die formalen politischen Rechte auf die ausländische Wohnbevölkerung ausgedehnt. In der Westschweiz ist dies vielerorts der Fall, in der Deutschschweiz findet diese Praxis jedoch erst in wenigen Gemeinden Anwendung. Das Leben in der Schweiz eröffnet also nicht allen die gleichen Chancen.
Letzte Änderung 08.11.2023