Föderalismus

Die Schweiz gehört zu den weltweit 24 föderalen Staaten. Daher werden viele der Neuzuziehenden mit einem neuen Ordnungssystem konfrontiert. Von den zehn wichtigsten Herkunftsländern gehören nur Deutschland und die USA zu den föderalen Staaten. Die übrigen Zuwanderer müssen sich neu orientieren: von einem zentralistisch organisierten System zu einem Gefüge von mehreren Entscheidungsebenen. Dass Schule, Steuern und Polizei grundsätzlich vom Kanton geregelt werden und dass auch die Gemeinden zu einem grossen Teil selbständig und sogar für die Vergabe des Bürgerrechts zuständig sind, ist für viele Zuwanderer aus zentralistisch organisierten Ländern zumindest gewöhnungsbedürftig.

Auch im Bereich der Migrationspolitik spielt das föderalistische Ordnungsprinzip eine zentrale Rolle. Auf Bundesebene regeln zwar diverse Gesetze die Rahmenbedingungen der Migrationspolitik. Umgesetzt werden die gesetzlichen Bestimmungen jedoch in den Kantonen. Die Entscheide betreffend Erteilung von Niederlassungsbewilligungen, der Gewährung des Nachzugs der Familie oder der Beurteilung eines Härtefalls liegen in der Kompetenz der kantonalen Behörden.

Der Migrationspolitik kommt in diesem Zusammenhang somit eine spezielle Bedeutung zu, denn der Handlungsspielraum für die Umsetzung ausländerrechtlicher Bestimmungen ist gross. Im Extremfall kann es von Bedeutung sein, in welchem Kanton man wohnt, ob ein weiterer Aufenthalt in der Schweiz bewilligt wird oder ob man dieses Land verlassen muss. Besonders zum Tragen kommt das föderalistische System jedoch beim Thema der Einbürgerung. Nicht nur existieren Unterschiede von Kanton zu Kanton betreffend Wohnsitzfristen und weiteren Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um ein Gesuch um Einbürgerung zu stellen. Auch die einzelnen Gemeinden reden hier mit und legen jeweils eigene Bedingungen fest.

Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM hat sich vertieft im Rahmen einer Studie damit befasst, wie in konkreten Handlungsfeldern die Praxis der Kantone bei der Umsetzung ausländerrechtlicher Bestimmungen aussieht: im Bereich von Einbürgerung, von Langzeitaufenthalt, von Zulassung (Familiennachzug und Arbeitsmigration) sowie von Asyl und Härtefallregelungen. Sie interessierte sich dafür, wie die Kantone mit dem ihnen zur Verfügung stehenden «Ermessen» umgehen, welche Chancen sich dabei ergeben und welche Risiken damit verbunden sind.

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Letzte Änderung 20.06.2024

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