Vorläufige Aufnahme

Vorläufige Aufnahme – Reformbedarf

Zahlreiche abgewiesene Asylsuchende werden vorläufig aufgenommen. In der Schweiz lebten Ende 2017 rund 41 000 vorläufig aufgenommene Personen, nur rund 10 000 weniger als anerkannte Flüchtlinge. Eine vorläufige Aufnahme erfolgt, wenn eine Wegweisung nicht zulässig, nicht zumutbar oder nicht möglich ist. In den meisten Fällen liegt – begründet durch Krieg, Bürgerkrieg, allgemeine Gewalt oder eine medizinische Notlage im Herkunftsland – eine Unzumutbarkeit der Wegweisung vor. Internationale Vergleiche zeigen, dass, wenn in einem Staat eine alternative Schutzform wie die vorläufige Aufnahme besteht, weniger Flüchtlinge anerkannt werden und auf diese Form der Schutzgewährung ausgewichen wird.

Die vorläufige Aufnahme ist eine Ersatzmassnahme für einen undurchführbaren Wegweisungsvollzug und stellt keinen Rechtsstatus dar. Die grosse Mehrheit der Personen mit einer vorläufigen Aufnahme bleibt jedoch dauerhaft in der Schweiz. Die einzige Möglichkeit einen Aufenthaltsstatus zu erhalten, ist eine Härtefallbewilligung des Kantons nach langjährigem Aufenthalt.

Die Integration von Personen mit vorläufiger Aufnahme verläuft oft schwierig. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Oktober 2016 in einem Bericht Alternativen für den unbefriedigenden Zustand der vorläufigen Aufnahme präsentiert. Seither hat sich einiges bewegt. Anfang Januar 2018 wurde die Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen bei vorläufig aufgenommenen Personen und Asylsuchenden abgeschafft. Voraussichtlich im Sommer 2018 soll die Arbeitsbewilligung mit einer Meldepflicht ersetzt werden. Diese Massnahme erleichtert es den Personen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Doch nach wie vor erschwert der Status der vorläufigen Aufnahme erheblich die Integration. Die Bezeichnung selbst «vorläufige Aufnahme» erweist sich für die Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche oder auch bei der Suche nach einer Lehrstelle als unnötige Hürde. Dringend erachtet die EKM auch eine zeitliche Begrenzung der Ersatzmassnahme, damit den Personen mittelfristig Perspektiven auf eine stabile Aufenthaltsbewilligung eröffnet werden kann. Untersuchungen zeigen, dass das Gefühl der Orientierungslosigkeit – das Schweben im Raum sozusagen – und die fehlende Perspektive einer zukünftigen Lebensgestaltung den Aufbau eines «Projektes» mit dem Ziel der Integration be- bzw. verhindern. Personen mit einer vorläufigen Aufnahme haben heute nur über ein Härtefallgesuch die Möglichkeit, einen Aufenthaltsstatus zu erlangen. Es bestehen jedoch beträchtliche kantonale Unterschiede, ob ein solches Gesuch bewilligt wird. Eine stabile Aufenthaltssituation sollte jedoch nicht von partikularen kantonalen Interessen abhängen. Sie sollte allen Betroffenen gleichermassen in Aussicht gestellt werden. Denn eine rasche und nachhaltige Integration ist nicht nur im Sinne der Betroffenen, sondern vermindert auch Sozialhilfekosten für die Gesellschaft.

Letzte Änderung 18.10.2023

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