Strafbare Handlungen

Die Strafbestimmungen haben den Zweck, die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zu gewährleisten. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der illegalen Spiele. Die von der ESBK verfolgten und beurteilten Straftaten beziehen sich auf den Bereich der Spielbanken. Die maximale Freiheitsstrafe für den Tatbestand der Durchführung von Spielbankenspielen ohne Bewilligung liegt bei 3 Jahren. Die ESBK wendet bei der Verfolgung der illegal angebotenen Spielbankenspiele das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) an.

Letzte Änderung 14.07.2020

Zum Seitenanfang