Bundesrat heisst Verpflichtungskredit zur Erneuerung des AFIS-Systems gut

(Letzte Änderung 31.05.2023)

Bern, 06.04.2023 - 2026 muss das automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) von fedpol erneuert werden. Mit dem Projekt AFIS2026 soll das System zum Abgleich von Finger- und Handflächenabdrücken zusätzlich um ein Modul für den Gesichtsbildabgleich ergänzt werden. Beim Gesichtsbildabgleich wird Bildmaterial mit der AFIS-Datenbank verglichen. Der Gesichtsbildabgleich im AFIS darf nicht für eine anlasslose Überwachung mittels Gesichtserkennung (Live Scan) verwendet werden. Der Bundesrat hat den Verpflichtungskredit von 24,61 Millionen Franken zur Finanzierung des Projekts AFIS2026 an seiner Sitzung vom 5. April 2023 gutgeheissen.

Die ursprüngliche Version dieser Medienmitteilung vom 6. April 2023 enthielt folgende missverständliche Formulierungen:

- «Es handelt sich dabei
[bei AFIS] nicht um ein System zur Gesichtserkennung, denn diese ist in der Schweiz gesetzlich verboten.»

- «Es erfolgt also keine Überwachung mittels Gesichtserkennung. Dafür besteht in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage.»


Korrekt ist: Beim Gesichtsbildabgleich, wie er durch AFIS2026 ermöglicht werden soll, kommt eine Technologie der Gesichtserkennung zum Einsatz. Beim Gesichtsbildabgleich wird einzelfallweise erhobenes Bildmaterial mit der AFIS-Datenbank verglichen. Anders als in der ursprünglichen Medienmitteilung festgehalten, sind Systeme zur anlasslosen Überwachung mittels Gesichtserkennung (Live Scan) auf Bundesebene nicht explizit gesetzlich verboten. Für eine Echtzeit-Identifikation mittels Videokameras und Gesichtserkennung im AFIS besteht jedoch keine Rechtsgrundlage, und es gibt auch keine Absicht, eine solche zu schaffen. Ein Live Scan ist deshalb im Projekt AFIS2026 nicht vorgesehen. Es soll ausschliesslich der Gesichtsbildabgleich realisiert werden, für den bereits heute die rechtliche Grundlage existiert.

Im Antrag, über den der Bundesrat materiell entschieden hat, war dieser Sachverhalt korrekt dargestellt.

Aufgrund der missverständlichen Formulierungen wurde die ursprüngliche Version der Medienmitteilung am 31. Mai 2023 durch diese korrigierte Fassung ersetzt. Die ursprüngliche Medienmitteilung bleibt aus Transparenzgründen öffentlich zugänglich (
siehe PDF unten).

Kommunikationsdienst EJPD, 31. Mai 2023

Das automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem unterstützt die Identifikation von Personen und Tatortspuren anhand von Finger- und Handflächenabdrücken. Diese Identifikation ist ein zentrales Element der Kriminalitätsbekämpfung. fedpol bearbeitet im AFIS pro Jahr über 340 000 Identifikationsabfragen im Auftrag nationaler und internationaler Polizei-, Grenzsicherheits- und Migrationsbehörden.

Erneuerung des AFIS

Das heutige AFIS, das 2016 eingeführt wurde, ist auf eine Betriebsdauer von zehn Jahren ausgelegt. 2026 wird es daher sowohl aus technischer als auch vertraglicher Sicht das Ende seiner Laufzeit erreichen. Mit dem Projekt AFIS2026 soll das bisherige System bis 2026 durch ein neues ersetzt werden. Dieses wird vom beträchtlichen technologischen Fortschritt bei den Methoden zur Identifikation von Finger- und Handflächenabdrücken profitieren. Ausserdem wird es um ein Modul für den Gesichtsbildabgleich ergänzt, das der modernsten Technologie in diesem Bereich entspricht. Bei der Einführung des heutigen Systems wurde noch auf den Gesichtsbildabgleich verzichtet, weil die Kosten damals im Vergleich zum Nutzen zu hoch waren. Heute ist die Ausgangslage dank der technologischen Entwicklung eine andere: Die Erfolgsquote und die Zuverlässigkeit des Gesichtsbildabgleichs sind deutlich besser.

Gesichtsbildabgleich

Der Gesichtsbildabgleich ist eine ergänzende Methode in der biometrischen Identifikation von Personen und Tatortspuren, insbesondere wenn keine Fingerabdruck- oder DNA-Spuren vorhanden sind. Das System funktioniert wie beim Fingerabdruckabgleich: Beispielsweise kann in einem Strafverfahren ein Bild einer verdächtigen Person mit im AFIS gespeicherten erkennungsdienstlichen Bildern abgeglichen werden. Andere Quellen wie Fotos von Ausweisen oder aus den sozialen Netzwerken dürfen für den Abgleich nicht verwendet werden. Auch wird das Gesichtsbild von gesuchten Personen nicht automatisch und in Echtzeit mit Überwachungskameras abgeglichen. Im AFIS erfolgt also keine Echtzeit-Gesichtserkennung (Live Scan) - hierfür besteht keine gesetzliche Grundlage.

Enger Rechtsrahmen

Die notwendigen Rechtsgrundlagen, damit der Gesichtsbildabgleich zur Identifikation von Personen und Tatortspuren genutzt werden kann, bestehen bereits seit 2013. Künftig können Polizei-, Grenzsicherheits- und Migrationsbehörden von Bund und Kantonen den Gesichtsbildabgleich daher als zusätzliche Methode der biometrischen Identifikation einsetzen. Es gelten die gleichen Datenschutzbestimmungen wie für Fingerabdrücke und DNA-Profile.

Finanzielle Auswirkungen

Die Projekt- und die Investitionskosten, die von 2024 bis 2026 entstehen, werden auf 26,82 Millionen Franken geschätzt. Für den Betrieb des neuen AFIS dürften jährlich Ausgaben in Höhe von 5,8 Millionen Franken anfallen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Polizei fedpol, T +41 58 463 13 10, media@fedpol.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Polizei
http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html

Letzte Änderung 30.01.2024

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