Verzeichnis der zuständigen Behörden

Verzeichnis der zuständigen Behörden gemäss Art. 1 Abs. 2 des Vertrags zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Argentinien über Rechtshilfe in Strafsachen (SR 0.351.915.4)

Für die Schweiz sind folgende Behörden zuständig:

  • die Gerichte, ihre Kammern oder Abteilungen;
  • das Bundesamt für Justiz;
  • die Bundesanwaltschaft;
  • die kantonalen Staatsanwaltschaften;
  • andere Behördenstellen, denen kraft kantonalem oder Bundesrecht die Aufgabe zukommt, Strafuntersuchungen zu führen, Zwangsmassnahmen anzuordnen oder Entscheidungen im Zusammenhang mit einen Strafverfahren zu treffen. Aufgrund der unterschiedlichen Bezeichnungen, welche für solche Behördenstellen verwendet werden, bestätigt die schweizerische Zentralbehörde jeweils bei Übermittlung eines Rechtshilfeersuchens, ob es sich bei der infrage stehenden Behördenstelle um eine Justizbehörde im Sinne dieses Vertrages handelt.

Für Argentinien sind folgende Behörden zuständig:

  • die erstinstanzlichen Gerichte (auf föderaler, nationaler und provinzieller Ebene);
  • die Staatsanwaltschaften des Bundes und der Provinzen;
  • jede andere Organisation, deren Zuständigkeit nach argentinischem Recht die Anordnung von Massnahmen in einer Strafsache umfasst.

 

Letzte Änderung 25.10.2016

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