Rechtsprechung

Die erstinstanzlichen Entscheide der schweizerischen Behörden im Bereich von Rechtshilfe und Auslieferung können unter gewissen Voraussetzungen an eine höhere Instanz weitergezogen werden. Grundsätzlich ist dies das Bundesstrafgericht.

Das Bundesgericht ist namentlich zur Beurteilung von Beschwerden gegen Entscheide des Bundesstrafgerichts zuständig.

Zur Auslegung der Schengener Übereinkommen ist die Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu berücksichtigen.

Letzte Änderung 24.10.2016

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