Behörden

Ansprechstellen im Bundesamt für Justiz (BJ)

Der Fachbereich Internationales Privatrecht betreut die zivile Rechtshilfe fachlich. Er bearbeitet die Gesuche um Bewilligung gemäss Art. 17 HBewUe70 (vgl. auch Art. 271 StGB). Er ist ebenfalls zuständig für gesetzgeberische Aufgaben im Bereich der zivilen Rechtshilfe.

Bundesamt für Justiz
Fachbereich Internationales Privatrecht
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 463 88 64
F +41 58 462 78 64
ipr@bj.admin.ch

Der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe leitet die zivilen Rechtshilfe- und Zustellungsersuchen weiter.

Bundesamt für Justiz
Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 11 20
F +41 58 462 53 80
irh@bj.admin.ch


Kantonale Zentralbehörden

Die Schweiz hat mit dem Inkrafttreten der beiden Haager Übereinkommen (HZUe65 und HBewUe70) 26 kantonale Zentralbehörden bezeichnet. Diesen kantonalen Zentralbehörden werden auch die Ersuchen weitergeleitet, die von Nicht-Vertragsstaaten dieser beiden Übereinkommen gestellt werden.

Verzeichnis der schweizerischen Behörden (Direktverkehr)

Verzeichnis der schweizerischen Behörden, denen der direkte Verkehr in Rechtshilfesachen mit ausländischen Amtsstellen in Anwendung nachfolgend aufgeführter Verträge gestattet ist.

Dokumentation

Letzte Änderung 24.02.2021

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