Gesundheitsversorgung in Einrichtungen des Freiheitsentzugs

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Die Überprüfung der Gesundheitsversorgung in Einrichtungen des Freiheitsentzugs ist im gesetzlichen Auftrag der NKVF erfasst. Entsprechend legt die NKVF einen besonderen Fokus auf die Gesundheitsversorgung der inhaftierten Personen und überprüft die Umsetzung der menschen- und grundrechtlichen Vorgaben in Einrichtungen des Freiheitsentzugs.

Die NKVF hat zudem eine fachlich breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe gebildet, in welcher sie die von ihr gesammelten Erkenntnisse mit Vertreterinnen und Vertretern aus folgenden behördlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem Gesundheitsbereich und Justizvollzug regelmässig diskutiert:

  • Bundesamt für Gesundheit,
  • Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und – direktoren
  • Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren
  • Schweizerisches Kompetenzzentrum für Justizvollzug
  • Konferenz Schweizerischer Gefängnisärzte,
  • Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte,
  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften,
  • Forum der Gesundheitsdienste des Schweizerischen Justizvollzugs,
  • Eidgenössische Kommission für Fragen zu sexuell übertragbaren Infektionen,
  • Konferenz der Kantonalen Leiter Justizvollzug,
  • Strafvollzugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz,
  • Strafvollzugskonkordat Lateinische Schweiz,
  • Strafvollzugskonkordat Ostschweiz.

Thematischer Schwerpunktbericht

Gesamtbericht Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug 2019-2021 mit den Themenschwerpunkten: Umsetzung der epidemienrechtlichen Vorgaben (Art. 30 Epidemienverordnung); psychiatrische Grundversorgung; geschlechtsspezifische Gesundheitsversorgung.

(diese Dokumente sind nur teilweise auf Deutsch verfügbar)

Letzte Änderung 16.02.2022

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