Mit dem Programm «Citoyenneté – mitreden, mitgestalten, mitentscheiden» werden Prozesse gefördert, welche die politische Partizipation der gesamten Bevölkerung in der Migrationsgesellschaft Schweiz verbessern. Es werden partizipative Projekte unterstützt, deren Ziel es ist, breiten Bevölkerungskreisen die Möglichkeit zu eröffnen, die gesellschaftlichen Verhältnisse mitzugestalten und an der politischen Entscheidungsfindung teilzuhaben.
Das Programm fördert Prozesse der Mitsprache, Mitgestaltung und Mitentscheidung.
- Gesuche um finanzielle Unterstützung können von öffentlichen und privaten Organisationen sowie von Einzelpersonen eingereicht werden. Das heisst, man muss nicht zwingend als Organisation/Verein strukturiert sein. Auch eine nicht-gewinnorientierte GmbH kann ein Projekt einreichen.
- Die Erfahrung der Projektträgerschaft bei einer Projektleitung oder Projektmitarbeit muss aufgezeigt werden können. Dasselbe gilt für die vorhandenen Erfahrungen im Themenbereich des Programms.
- Pro Projektträgerschaft kann nur ein Projekt eingereicht werden. Organisationen müssen organisatorisch und finanziell unabhängig sein, um als unterschiedliche Projektträgerschaften zu gelten. Das heisst auch, dass zum Beispiel Regionalbüros einer Organisation nicht jeweils allein ein Projekt einreichen können.
Projekte müssen den Kriterien des Programms entsprechen – unabhängig davon, ob es sich um ein soziales oder ein kulturelles Projekt, um ein Forschungsprojekt oder ein Projekt anderer Natur handelt.
Die Kriterien für die Projektförderung im Programm «Citoyenneté – mitreden, mitgestalten, mitentscheiden» finden Sie in der Kriterienliste (PDF, 574 kB, 20.09.2023).
Bestehen nach dem Studium sämtlicher Unterlagen noch Unklarheiten, können sich Trägerschaften mit einer kurzen Schilderung des Projekts und ihren offenen Fragen per Mail an citoyennete@ekm.admin.ch wenden.
- Finanzielle Unterstützung
- Austausch und Vernetzung
- Konkrete Instrumente, welche die Trägerschaften bei der Umsetzung des Projekts unterstützen
- Es werden grundsätzlich nur Projekte in der Schweiz oder zugunsten der in der Schweiz lebenden Bevölkerung unterstützt. Eine Ausnahme bilden Projekte in Grenzregionen, die grenzüberschreitend ausgelegt sind.
- Bereits erfolgte Leistungen (beispielsweise für die Projekterarbeitung, für Vorprojekte oder vorgängige Studien) werden nicht rückwirkend entschädigt.
- Projekte, die bereits gestartet haben, erhalten in der Regel keine Beiträge. Die EKM kann jedoch deren Weiterentwicklung mitfinanzieren.
- Es werden keine langfristigen Strukturbeiträge für die Finanzierung von Organisationen ausgerichtet.
- Reine Publikationsprojekte werden nicht unterstützt.
- Ausflüge an Bildungstage etc. werden nur als Aktivitäten im Rahmen der Projekte unterstützt.
- Vorhaben, die keine Aussenwirkung erzielen wollen (beispielsweise Koch- oder Sprachkurse für bestimmte Gruppen), können nicht unterstützt werden.
- Projekte, die nicht den Evaluationskriterien entsprechen, können nicht unterstützt werden.
- Die Höhe der Unterstützung hängt von der Höhe des Gesamtbudgets und der Grösse des Projekts ab. Es gibt keinen fixen Minimal- oder Maximalbetrag.
Die meisten Projekte erhielten in der Vergangenheit zwischen 50.000 und 120.000 CHF für die Gesamtdauer ihres Projekts.
- Grundsätzlich kann die EKM bis zu 50 Prozent der effektiven Kosten übernehmen. Falls weitere Bundestellen angefragt werden, ist der Gesamtbeitrag des Bundes auf maximal 50 Prozent beschränkt.
- Es werden zumutbare Eigenleistungen (z. B. Personalkosten, Raummiete, Material usw.) erwartet.
- Zudem wird eine Ko-Finanzierung des Projektes erwartet. Diese kann einen weiteren Anteil an Drittmitteln aus Stiftungen oder von der öffentlichen Hand beinhalten. Auf folgenden Webseiten finden Interessierte weitere Unterstützungsmöglichkeiten:
Wo erhalte ich finanzielle Unterstützung für meine Projekte? (Deutsch, Französisch, Italienisch)
Stiftungen in der Schweiz (Deutsch, Englisch)
fundraiso.ch (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch)
- Als Hilfestellung für die Projekteingabe stehen Interessierten die Kriterienliste, das Grundlagendossier und die Seite mit den häufigen Fragen zur Verfügung.
- Bei inhaltlichen Fragen zu Citoyenneté können sich Interessierte bei unserem Partner «Campus für Demokratie» Hilfe holen.
- Sind nach dem Studium der Unterlagen noch Fragen offen, können sich Interessierte per Mail an citoyennete@ekm.admin.ch wenden.
- Zudem publiziert die EKM auf ihrer Webseite die Kontaktadressen von bereits unterstützten Projekten. Interessierte können von Wissen und Netzwerk dieser Projektträger und Projektträgerinnen profitieren, indem sie diese direkt hier kontaktieren: Geförderte Projekte
- Bei technischen Schwierigkeiten auf dem Eingabeportal bitten wir um Kontaktaufnahme (citoyennete@ekm.admin.ch).
- Projekte werden in den Landessprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch angenommen.
- Die EKM ermutigt auch Personen mit einer anderen Erstsprache ihr Projekt mit Hilfe von Übersetzungstools einzureichen.
- Gesuche können jederzeit über das Eingabeportal des Bundes www.integrationsfoerderung.admin.ch eingereicht werden. Sie werden einmal jährlich geprüft.
- Die Eingabefrist wird jeweils unter der Rubrik «Projekte eingeben» auf der Webseite der Programme veröffentlicht.
- Nach der Einreichung ihres Gesuchs erhalten Projektträger ein Bestätigungsmail mit einer personalisierten Dossiernummer. Diese ist in der Kommunikation mit der EKM jeweils obligatorisch zu nennen.
- Falls bei der Gesuchseingabe kein Bestätigungsmail mit der Dossiernummer eingetroffen ist, bitten wir um Kontaktaufnahme per Mail an citoyennete@ekm.admin.ch, unter Angabe dieses Problems.
- Die Bearbeitung des Gesuches dauert ab Eingabefrist in der Regel fünf Monate. Vor Ablauf der fünfmonatigen Frist können keine Anfragen zum Gesuch beantwortet werden.
- Bei Unklarheiten oder Fragen der EKM zu den Projekten kontaktieren Mitarbeitende der EKM die Trägerschaften.
- Nach der Prüfung der Projekte erfolgt der schriftliche Versand einer formellen positiven Verfügung oder eines negativen Entscheids.
- Mit der Verfügung erhalten Sie einen Link, mit welchem Sie die Logos der Programme herunterladen können.
- Bitte beachten Sie: Projekte, welche vor 2023 gefördert wurden, können selber entscheiden, ob sie weiterhin das Logo in den alten Farben (schwarz/blau) verwenden möchten. Für geförderte Projekte ab 2024 bitten wir die Projektträgerschaften, das Logo mit den neuen Farben (orange/koralle) zu verwenden.
Die EKM veröffentlicht die Kontaktdaten der geförderten Projekte auf ihrer Webseite.
- Die Berichte sind fristgerecht im Eingabeportal des Bundes auf www.integrationsfoerderung.admin.ch einzureichen. Dort steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
- Bereits bei der Gesuchseingabe stehen gewisse Vorlagen (Budget und Finanzierung, Umsetzungsplan) zur Verfügung, welche auch für den Zwischen- und Schlussbericht genutzt werden können. Die entsprechenden Dokumente sind auf dem Eingabeportal zu finden.
- Die projektspezifischen Bedingungen für die Berichterstattung sind in der Verfügung geregelt.
- Die Berichte werden im Anschluss geprüft. Sobald die Berichte genehmigt werden können, werden die jeweiligen Teilzahlungen ausgelöst.
Nein, die EKM kann nicht gleichzeitig mehrere Projekte derselben Trägerschaft fördern. Ein neues Projekt kann erst eingereicht werden, wenn der Schlussbericht des bereits von der EKM geförderten Projekts genehmigt wurde.
Nein. Wie in den Kriterien dargelegt, ist es das Ziel der EKM-Programme, neue Projekte / Initiativen zu finanzieren. Vorbereitende Aktivitäten können stattfinden, werden aber nicht von der EKM finanziell unterstützt (keine rückwirkende Finanzierung).
- Die EKM kann eine zweite Phase eines Projekts unterstützen. Dabei ist es wichtig, die Innovationen / Entwicklungen dieser zweiten Phase gut zu belegen und aufzuzeigen, inwiefern sie auf den getesteten Ansätzen und Lehren aus der ersten Phase aufbauen.
- Eine bereits geförderte Projektträgerschaft kann erst wieder ein Projekt eingeben, wenn das geförderte Projekt abgeschlossen ist und der Abschlussbericht genehmigt wurde. Der Abschlussbericht muss vor dem neuen Eingabedatum genehmigt worden sein.
- Wenn eine erste Projektphase nicht von der EKM finanziert wurde, aber eine zweite Phase geplant ist, kann dieser Projektvorschlag ebenfalls von der EKM finanziert werden. Die «innovative» Weiterentwicklung des Projekts muss auch hier dargestellt werden.
Nein. Es kann jeweils nur ein Projekt einer Projektträgerschaft durch die EKM gefördert werden, unabhängig vom Programm. Wenn ein Projekt einer Projektträgerschaft bereits von einem Programm der EKM finanziert wird, muss es zum Zeitpunkt der Einreichung abgeschlossen sein, damit die Projektträgerschaft ein weiteres Projekt einreichen kann. Dabei gilt ein Projekt erst dann als abgeschlossen, wenn der Abschlussbericht des Projektes genehmigt worden ist.
Bei Fragen ist es unerlässlich, zuerst sämtliche schriftlichen Unterlagen auf der Webseite zu konsultieren. Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden, können Sie sich mit Ihrer Frage an das EKM-Team wenden über die Adressen citoyenneté@ekm.admin.ch und neueswir@ekm.admin.ch. Da die Ausschreibung kompetitiver Natur ist, ist eine Rückmeldung zu spezifischen Inhalten der einzelnen Projektgesuche jedoch nicht möglich.
Letzte Änderung 28.05.2024