
Im Programm «Neues Wir – Kultur, Migration, Teilhabe» werden die kulturelle Teilhabe, die soziale Kohäsion und ein vielstimmiges Wir-Gefühl in der Migrationsgesellschaft Schweiz gefördert. Es werden partizipative Projekte unterstützt, welche Diskurse, Bilder, Geschichten und Inszenierungen von «Wir und die Anderen» hinterfragen und Alternativen dazu entwickeln.
Gesuche um finanzielle Unterstützung können von öffentlichen und privaten Organisationen sowie von Einzelpersonen eingereicht werden.
Die Kriterien für die Projektförderung im Programm «Neues Wir– Kultur, Migration, Teilhabe» finden Sie in der Kriterienliste (PDF, 370 kB, 21.09.2023).
Bestehen nach dem Studium der Unterlagen Unklarheiten, ob ein geplantes Projekt die Kriterien erfüllt, können sich Trägerschaften mit einer kurzen Schilderung des Projekts und ihren offenen Fragen per Mail an neueswir@ekm.admin.ch wenden.
- Finanzielle Unterstützung
- Austausch und Vernetzung
- Konkrete Instrumente, welche die Trägerschaften bei der Umsetzung des Projekts unterstützen
- Es werden grundsätzlich nur Projekte in der Schweiz oder zugunsten der in der Schweiz lebenden Bevölkerung unterstützt. Eine Ausnahme bilden Projekte in Grenzregionen, die grenzüberschreitend ausgelegt sind.
- Bereits erfolgte Leistungen (beispielsweise für die Projekterarbeitung, für Vorprojekte oder vorgängige Studien) werden nicht rückwirkend entschädigt.
- Projekte, die bereits gestartet haben, erhalten in der Regel keine Beiträge. Die EKM kann jedoch deren Weiterentwicklung mitfinanzieren.
- Es werden keine langfristigen Strukturbeiträge für die Finanzierung von Organisationen ausgerichtet.
- Reine Publikationsprojekte werden nicht unterstützt.
- Ausflüge an Bildungstage etc. werden nur als Aktivitäten im Rahmen der Projekte unterstützt.
- Vorhaben, die keine Aussenwirkung erzielen wollen (beispielsweise Koch- oder Sprachkurse für bestimmte Gruppen), können nicht unterstützt werden.
- Projekte, die nicht den Evaluationskriterien entsprechen, können nicht unterstützt werden.
- Grundsätzlich kann die EKM bis zu 50 Prozent der effektiven Kosten übernehmen.
- Es werden zumutbare Eigenleistungen (z. B. Personalkosten, Raummiete, Material usw.) erwartet.
- Zudem gilt ein weiterer Anteil an Drittmitteln aus Stiftungen oder der öffentlichen Hand als Bedingung für die Förderung. Auf folgenden Webseiten finden Interessierte weitere Unterstützungsmöglichkeiten:
Wo erhalte ich finanzielle Unterstützung für meine Projekte? (Deutsch, Französisch, Italienisch)
Stiftungen in der Schweiz (Deutsch, Englisch)
fundraiso.ch (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch)
- Als Hilfestellung für die Projekteingabe stehen Interessierten die Kriterienliste, das Grundlagendossier und die Seite mit den häufigen Fragen zur Verfügung.
- Sind nach dem Studium der Unterlagen noch Fragen offen, können sich Interessierte per Mail an neueswir@ekm.admin.ch wenden.
- Zudem publiziert die EKM auf ihrer Webseite die Kontaktadressen von bereits unterstützten Projekten. Interessierte können von Wissen und Netzwerk dieser Projektträger und Projektträgerinnen profitieren, indem sie diese direkt hier kontaktieren: Geförderte Projekte
- Bei technischen Schwierigkeiten auf dem Eingabeportal bitten wir um Kontaktaufnahme (neueswir@ekm.admin.ch).
- Projekte werden in den Landessprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch angenommen.
- Die EKM ermutigt auch Personen mit einer anderen Erstsprache ihr Projekt mit Hilfe von Übersetzungstools einzureichen.
- Gesuche können jederzeit über das Eingabeportal des Bundes www.integrationsfoerderung.admin.ch eingereicht werden. Sie werden einmal jährlich geprüft.
- Die Eingabefrist wird jeweils unter der Rubrik «Projekte eingeben» auf der Webseite der Programme veröffentlicht.
- Nach der Einreichung ihres Gesuchs erhalten Projektträger ein Bestätigungsmail mit einer personalisierten Dossiernummer. Diese ist in der Kommunikation mit der EKM jeweils obligatorisch zu nennen.
- Falls bei der Gesuchseingabe kein Bestätigungsmail mit der Dossiernummer eingetroffen ist, bitten wir um Kontaktaufnahme per Mail an neueswir@ekm.admin.ch, unter Angabe dieses Problems.
- Die Bearbeitung des Gesuches dauert ab Eingabefrist in der Regel fünf Monate. Vor Ablauf der fünfmonatigen Frist können keine Anfragen zum Gesuch beantwortet werden.
- Bei Unklarheiten oder Fragen der EKM zu den Projekten kontaktieren Mitarbeitende der EKM die Trägerschaften.
- Nach der Prüfung der Projekte erfolgt der schriftliche Versand einer formellen positiven Verfügung oder eines negativen Entscheids.
Mit der Verfügung erhalten Sie einen Link, mit welchem Sie die Logos der Programme herunterladen können.
Die EKM veröffentlicht die Kontaktdaten der geförderten Projekte auf ihrer Webseite.
- Die Berichte sind fristgerecht im Eingabeportal des Bundes auf www.integrationsfoerderung.admin.ch einzureichen. Dort steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
- Bereits bei der Gesuchseingabe stehen gewisse Vorlagen (Budget und Finanzierung, Umsetzungsplan) zur Verfügung, welche auch für den Zwischen- und Schlussbericht genutzt werden können. Die entsprechenden Dokumente sind auf dem Eingabeportal zu finden.
- Die projektspezifischen Bedingungen für die Berichterstattung sind in der Verfügung geregelt.
- Die Berichte werden im Anschluss geprüft. Sobald die Berichte genehmigt werden können, werden die jeweiligen Teilzahlungen ausgelöst.
Nein, die EKM kann nicht gleichzeitig mehrere Projekte derselben Trägerschaft fördern. Ein neues Projekt kann erst eingereicht werden, wenn der Schlussbericht des bereits von der EKM geförderten Projekts genehmigt wurde.
Letzte Änderung 09.11.2023