Klären Sie die Opfer über die Rechte und über Hilfsangebote auf, die ihnen zustehen

Als Opfer von Menschenhandel hat Kalina Rechte.
Als Opfer von Menschenhandel hat Kalina Rechte. (Bildquelle: Agence Luxs (Michael Philipp))

Falls Sie nach der medizinischen Untersuchung zum Schluss kommen, dass Ihre Patientin oder Ihr Patient Opfer von Menschenhandel sein könnte, gilt es, sich darum zu bemühen, mit ihr/ihm ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

  • Erklären sie dem Opfer, worin die ärztliche Untersuchung besteht und welche Behandlung möglich ist.
  • Klären Sie das Opfer über dessen Rechte auf und über die Hilfe, die es in Anspruch nehmen kann. Opfer von Menschenhandel haben in der Schweiz ein Anrecht auf:
    • medizinische und psychologische Versorgung und soziale, materielle und juristische Unterstützung;
    • Schutz, wenn eine Gefahr für ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht;
    • eine Notunterkunft;
    • eine Entschädigung und Genugtuung;
    • Rückkehrhilfe ins Herkunftsland;
    • Hilfestellung bei der sozialen Eingliederung in der Schweiz, wenn eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist;
    • Schutz im Rahmen eines Strafverfahrens gegen die Menschenhändler.
  • Fragen Sie das mutmassliche Opfer, ob es Fragen hat – auch hinsichtlich der ärztlichen Konsultation.
  • Bringen Sie Ihrem Gegenüber Ihr Mitgefühl zum Ausdruck - Mir ist klar, dass du im Moment nichts tun kannst. Nimm diese Information für später mit.
  • Fragen Sie Ihre Patientin oder Ihren Patienten, ober sie / er mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden ist (z. B. eine Opferhilfestelle zu kontaktieren).
  • Bitten Sie das Opfer um ausdrückliche Zustimmung, bevor Sie eine Opferhilfestelle oder die Polizei kontaktieren (siehe Verletzung des Berufsgeheimnisses).
  • Stellen Sie den Kontakt zwischen dem mutmasslichen Opfer und der bevorzugten Organisation her (Polizei oder Opferhilfestelle), die sich um das Opfer kümmern kann.
  • Lehnt Ihr Gegenüber jegliche Hilfe ab, überreichen Sie eine «Pocket Card». Diese enthält die Telefonnummer der Nationalen Meldestelle gegen Menschenhandel. Überlegt es sich das Opfer anders, kann es über diese Nummer Hilfe anfordern. Die Pocket Card kann im Internet heruntergeladen oder bestellt werden.

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Letzte Änderung 11.07.2018

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