Nationale Zusammenarbeit

Die territoriale Polizeihoheit liegt im schweizerischen Staatswesen bei den Kantonen. Entsprechend gibt es in der Schweiz keine„nationale“ Polizei. Das System hat zahlreiche Vorteile. Der Föderalismus im Polizeibereich könnte sich aber angesichts zunehmend kantons-, ja landesübergreifender Herausforderungen auch hemmend auswirken. Die Kantone haben deshalb im Rahmen von überkantonalen Konkordaten und weiteren Vereinbarungen verschiedene Formen der Zusammenarbeit geschaffen, wozu etwa auch gemeinsame Polizeischulen gehören. Sie streben zudem Vereinheitlichungen in verschiedenen Bereichen wie etwa Ausrüstung an, wodurch sich auch finanzielle Ressourceneinsparungen erzielen lassen.

Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und die SVSP setzen sich ein für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und Städten im Verhältnis untereinander sowie im Verhältnis mit dem Bund. Beide Organisationen erörtern und bearbeiten in gemeinsamen Verhandlungen die wichtigsten Belange der Polizeiarbeit. Das zentrale Gremium auf politischer Ebene ist die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD).

Polizeistruktur

Föderalistischer Aufbau - verfassungsrechtliche Ausgangslage 

Die föderalistische Struktur der Schweiz widerspiegelt sich auch in der Struktur der Polizeilandschaft.

In der Schweiz haben grundsätzlich die 26 Kantone die Polizeihoheit inne. Es handelt sich dabei um eine originäre Zuständigkeit der Kantone, also eine Zuständigkeit, die bereits bestand, als es die Schweizerische Bundesverfassung (BV) noch nicht gab. Die BV hat daran nichts geändert und anerkennt damit diese Zuständigkeit. Die Kantone sind somit für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf ihrem Territorium verantwortlich. Der zweite Hauptaufgabenbereich der kantonalen Polizeikorps ist die Wahrnehmung der kriminalpolizeilichen Aufgaben (Strafverfolgung).

Demgegenüber besteht auf der Ebene des Bundes keine umfassende Zuständigkeit im Polizeibereich. Die BV überträgt dem Bund polizeiliche Aufgaben in einzelnen, begrenzten Sachbereichen.

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Letzte Änderung 16.06.2020

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