Zeugen helfen mit ihren Aussagen und Schilderungen, Straftaten aufzudecken und zu verfolgen. Ihnen kommt eine immer bedeutendere Rolle in der Strafverfolgung zu. Denn verschiedene Entwicklungen machen es zusehends schwierig, Täter mit herkömmlichen Ermittlungsmethoden strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen – etwa neue technologische Möglichkeiten, die Vernetzung sowie Professionalisierung internationaler Tätergruppen und deren finanzielle Mittel.
Die Strafverfolgungsbehörden sind auf Zeugen angewiesen. Gleichzeitig setzen sich Zeugen aufgrund ihrer Aussagen und Mitwirkung in der Strafverfolgung auch Nachteilen aus – in der Schwerstkriminalität gar einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben. Deshalb müssen Zeugen geschützt werden.
Internationaler Standard
Es ist Aufgabe des Staates, eine am Strafverfahren mitwirkende Person zu schützen und so deren Aussagebereitschaft und Aussagefähigkeit zu unterstützen. Der Zeugenschutz ist wichtiger Bestandteil der Bekämpfung von Schwerstkriminalität, Terrorismus und kriminellen Organisationen und gehört zum internationalen Standard bei der Kriminalitätsbekämpfung.
Die Schweiz schuf mit dem Beitritt zum Übereinkommen des Europarats über die Bekämpfung des Menschenhandels im Jahr 2013 eine nationale Zeugenschutzstelle bei fedpol.
Letzte Änderung 12.03.2018