Bericht Monitoring Sozialhilfestopp 2008

Bern. Der Bund führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Monitoring über die Kosten des Sozialhilfestopps für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE). Fazit: Im Jahr 2008 haben 56 Prozent der betroffenen Personen Nothilfe in Anspruch genommen. Die Kosten für die Nothilfe beliefen sich auf insgesamt 9.5 Mio. Franken.

Anfang 2008 ist das teilrevidierte Asylgesetz in Kraft getreten. Eine der zentralen Änderungen ist die Einführung des Sozialhilfestopps für Personen mit einem rechts­kräftigen negativen Asylentscheid. Dieser Ausschluss aus der Sozialhilfe gilt für Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) bereits seit April 2004. Alle diese Personen müssen die Schweiz verlassen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, erhalten sie vom zuständigen Kanton auf Gesuch hin nur noch Nothilfe. Der Bund gilt den Kantonen allfällige Nothilfekosten mit einer einmaligen Pauschale von 6'000 Franken pro rechtskräftigem negativen Entscheid oder NEE ab.

Das Bundesamt für Migration (BFM) überprüft die Entwicklung der Nothilfekosten zusammen mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Zu diesem Zweck werden ein Informationssystem Monitoring Sozialhilfestopp geführt und periodisch Berichte dazu veröffentlicht.

Die wichtigsten Fakten des Berichts für das Jahr 2008

2008 erwuchsen 4'308 negative Entscheide oder NEE in Rechtskraft. 2'401 davon betroffene Personen haben danach um Nothilfe ersucht. Dies entspricht 56% der potientiellen Nothilfebeziehenden. Die durchschnittliche Bezugsdauer belief sich auf 85 Tage.

Die Kosten für die Nothilfe betrugen 2008 insgesamt 9.5 Mio. Franken. Die durch­schnittlichen Kosten pro nothilfebeziehender Person und Tag betrugen 47 Franken.
Die Nothilfekosten setzten sich folgendermassen zusammen:

  • Unterstützungskosten: 2.5 Mio. Franken (26%)
  • Unterbringungskosten: 5.4 Mio. Franken (57%)
  • Gesundheitskosten: 1.6 Mio. Franken (17%)

57% der Nothilfebeziehenden waren zwischen 18 und 30 Jahren alt. 80% der Nothilfe­beziehenden waren männlichen Geschlechts. Die meisten stammten aus Nigeria (17%), Serbien oder Irak (je 7%).

Fazit zu den Kosten des Sozialhilfestopps im Jahre 2008

Die Kantone erhielten im Jahre 2008 vom Bund Nothilfepauschalen in der Höhe von insgesamt 25.8 Mio. Franken. Somit erzielten die Kantone einen Überschuss von insgesamt 16.3 Mio. Franken. Mit diesem Überschuss müssen die Kantone im Jahr 2009 und allenfalls in den folgenden Jahren die Nothilfekosten decken, welche von Personen verursacht werden, deren Entscheide 2008 in Rechtskraft erwachsen sind und die 2009 oder noch länger Nothilfe beziehen, da die Nothilfepauschale pro Entscheid nur einmalig ausgerichtet wird.

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Letzte Änderung 29.06.2009

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