Asylgesuche nach Umgehung der Grenzkontrolle und von Ausländern und Ausländerinnen in der Schweiz

Asylgesuche nach Umgehung der Grenzkontrollen (Gesuche der illegal Eingereisten)

Die Mehrheit der Asylsuchenden umgeht die Grenzkontrollen und reist illegal in die Schweiz ein. In der Regel sind illegal Einreisende recht gut über das schweizerische Asylverfahren informiert und kennen meist auch die Adresse eines der Bundesasylzentren des Staatssekretariats für Migration, wo sie ihr Asylgesuch einreichen können.

Asylgesuche von Ausländern und Ausländerinnen, die bereits offiziell in der Schweiz wohnen

Politische Veränderungen in einem Land können dazu führen, dass Bürger dieses Staates, die vorübergehend in der Schweiz wohnen, bei ihrer Rückkehr politisch verfolgt werden könnten.

Personen, die von derartigen Umständen betroffen sind und bereits eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz besitzen, können ihr Asylgesuch direkt bei einem der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion einreichen. Die Asylsuchenden dürfen sich jedoch bis zum Abschluss ihres Verfahrens in ihrem bisherigen Wohnkanton aufhalten.

Letzte Änderung 01.03.2019

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