Wenn sich eine Asyl suchende Person in einem Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion meldet, wird nach der Registrierung zunächst entschieden, ob ihr Asylverfahren dort oder in einem andern Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion durchgeführt wird. Asylsuchende aus den gleichen Herkunftsstaaten sollen gleichmässig auf die Asylregionen verteilt werden. Das Gleiche gilt für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, Familien und Personen mit gesundheitlichen Problemen. Dabei wird auch die verfügbare Kapazität in den Bundesasylzentren berücksichtigt.
Im Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion werden in der Vorbereitungsphase die Vorabklärungen vorgenommen, danach entscheidet das SEM über die Zuteilung in eine der drei Verfahrenskategorien Dublin-Verfahren, beschleunigtes Verfahren oder erweitertes Verfahren.
Letzte Änderung 01.03.2019