Pilotprogramm «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarkt­integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen» 2021-2024

Die erste Phase des Pilotprogramms «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen» ist am 31.12.2024 ausgelaufen. Das Programm sah vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den üblichen Arbeitsbedingungen anstellen, während einer begrenzten Zeit finanzielle Zuschüsse erhalten. Zielgruppe waren Personen, die bereits Massnahmen wie Ersteinsätze, Qualifikationsprogramme oder Sprachkurse absolviert haben. Mehr Informationen zum Pilotprogramm finden Sie untenstehend im Rundschreiben und seinen Anhängen.

Die Wirksamkeit des Instrumentes der Finanziellen Zuschüsse (FiZu) wurde von einer externen Firma im Rahmen einer Evaluation untersucht und beurteilt. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass das Instrument der Finanziellen Zuschüsse zwar nur für spezifische Einzelfälle anwendbar ist, in jenen Fällen jedoch eine sehr hohe Wirksamkeit erzielt. So waren rund 90% der Personen, die mit einem finanziellen Zuschuss unterstützt wurden, zwei Jahre nach der Massnahme noch immer im ersten Arbeitsmarkt tätig. Weitere Einzelheiten der Evaluationsergebnisse sind im untenstehenden Abschlussbericht zu finden.

Letzte Änderung 03.12.2025

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