Das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (Border Management and Visa Policy Instrument - BMVl) wurde im Rahmen des Fonds für die integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021-2027 eingerichtet. Dieser Fonds ist der Nachfolger des Fonds für innere Sicherheit (ISF Grenze, 2014-2020) und des Aussengrenzenfonds (AFG, 2007-2013). Wie seine Vorgänger soll auch dieser Fonds Schengen-Staaten, deren Land- und Seegrenzen besonders weitläufig sind oder auf deren Gebiet sich grosse internationale Flughäfen befinden, durch Beiträge zur Projektfinanzierung unterstützen. Diese Staaten sind durch den Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums einer hohen finanziellen Belastung ausgesetzt. Die Aufgabe des BMVI besteht darin, einen wirksamen integrierten europäischen Schutz der Aussengrenzen der EU zu gewährleisten, der ein hohes Mass an innerer Sicherheit garantiert und gleichzeitig den freien Personenverkehr innerhalb der EU aufrechterhält.
Die für das BMVI vorgesehenen Mittel entsprechen 6,24 Milliarden Euro für den Zeitraum von sieben Jahren. Das BMVI ist eine Schengen-Weiterentwicklung, welche von den Schengen-assoziierten Staaten, darunter der Schweiz, grundsätzlich übernommen werden muss.
Die hier auf der Website veröffentlichen Informationen und Dokumente sind unter Vorbehalt der Ratifizierung der Zusatzvereinbarung sowie der Übernahme der Rechtsgrundlagen zum Border Management and Visa Policy Instrument (BMVI) zu betrachten.
Die Verwaltung des BMVI unterliegt in allen Schengen-Staaten den gleichen europäischen Bestimmungen. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, müssen die notwendigen Regeln für die Beteiligung an diesem Fonds zwingend in einer Zusatzvereinbarung festgelegt werden. Das Übernahmeverfahren der relevanten Rechtsgrundlagen sowie die Ratifizierung der Zusatzvereinbarung ist zurzeit noch im Gange. Daher wird die Schweiz voraussichtlich erst ab Ende November 2024 offiziell am BMVI beteiligt sein. Um das Risiko zu minimieren, dass die Schweiz die ihr zustehenden Fördermittel wegen der verspäteten Teilnahme nicht abschöpfen kann, wurde eine informelle Umsetzung ab dem Jahr 2022 vorgesehen.
Das Staatssekretariat für Migration ist für die Umsetzung des Instruments in der Schweiz zuständig und ist daher Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Projekteinreichung.
Letzte Änderung 12.12.2023